
Guten Tag,
meine Frage(n) richte(n) sich an Mitarbeiter in der Tagespflege.
Habt ihr zusätzliche Betreuungskräfte gemäß Rahmenvereinbarung § 86 Abs. 3 SGB XI angemeldet?
Wir haben unser Dokumentationssystem auf SIS umgestellt, d.h. wir dokumentieren in den Berichten nur noch, falls etwas außer der Reihe vorgefallen ist. Wir führen keine Leistungsnachweise mehr, beschreiben die Leistungen, die wir anbieten im Maßnahmenplan des betreffenden Tagesgastes.
Der vdek fordert allerdings, dass Leistungsnachweise über die erbrachten Betreuungsleistungen geführt werden.
Wie regelt ihr das? Geht ihr wieder zurück zum alten Dokumentationswahnsinn und führt für jeden Tagesgast ein Formular "Leistungsnachweis zusätzliche Betreuungsleistungen", oder gibt es andere Vorgehensweisen?
Wäre über Antworten sehr dankbar.
mysteha
meine Frage(n) richte(n) sich an Mitarbeiter in der Tagespflege.
Habt ihr zusätzliche Betreuungskräfte gemäß Rahmenvereinbarung § 86 Abs. 3 SGB XI angemeldet?
Wir haben unser Dokumentationssystem auf SIS umgestellt, d.h. wir dokumentieren in den Berichten nur noch, falls etwas außer der Reihe vorgefallen ist. Wir führen keine Leistungsnachweise mehr, beschreiben die Leistungen, die wir anbieten im Maßnahmenplan des betreffenden Tagesgastes.
Der vdek fordert allerdings, dass Leistungsnachweise über die erbrachten Betreuungsleistungen geführt werden.
Wie regelt ihr das? Geht ihr wieder zurück zum alten Dokumentationswahnsinn und führt für jeden Tagesgast ein Formular "Leistungsnachweis zusätzliche Betreuungsleistungen", oder gibt es andere Vorgehensweisen?
Wäre über Antworten sehr dankbar.
mysteha
- Qualifikation
- KS/PDL/Fachkraft für Gerontopsychiatrie/Hygiene/Pflegeberaterin §7a SGB XI
- Fachgebiet
- Tagesstätte/Demenz