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Hallo zusammen,
ich habe die Kommentare in demThread "Zulage-Sonntags-Feiertags-oder-Nachtarbeit-sfn" gelesen, und wollte auch einmal um einen Rat bitten.
Auf meiner Gehaltsabrechnung April 2020 erscheint ebenfalls (erstmalig) die Lohnart 725 SFN Krankheit.
Darunter steht folgendes geschrieben:
"Für Urlaubs- und Krankstunden im Vormonat werden ab sofort durchschnittliche Sonn-, Feiertags- u. Nachtzuschläge der
letzten 3 Monate abgerechnet (SFN Krankheit/SFN Urlaub)."
Warum das alles erst seit April und nicht schon all' die Jahre zuvor? Im Büro konnte man mir diesbezüglich keine plausible Antwort geben.
Hätte ich Anspruch auf evtl. Nachzahlungen?
Außerdem hätte ich noch folgendes Anliegen:
Diesen Mai arbeite ich an 27 von 31 Tagen, d.h. ich habe nur 4 freie Tage (zuvor waren das aber immer mindestens 6 freie Tage im Monat). Ist das rechtens?
Ich habe eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit (ohne Pausen) von 40 Stunden bei einer 5,5 Tage-Woche.
Im Arbeitsvertrag steht zwar:
"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit und Überstunden zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Anspruch auf Ausgleich von Mehrarbeit und Überstunden besteht nur, wenn die Mehrarbeit und die Überstunden von der Residenzleitung oder der Pflegedienstleitung schriftlich angeordnet oder vereinbart werden."
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!
ich habe die Kommentare in demThread "Zulage-Sonntags-Feiertags-oder-Nachtarbeit-sfn" gelesen, und wollte auch einmal um einen Rat bitten.
Auf meiner Gehaltsabrechnung April 2020 erscheint ebenfalls (erstmalig) die Lohnart 725 SFN Krankheit.
Darunter steht folgendes geschrieben:
"Für Urlaubs- und Krankstunden im Vormonat werden ab sofort durchschnittliche Sonn-, Feiertags- u. Nachtzuschläge der
letzten 3 Monate abgerechnet (SFN Krankheit/SFN Urlaub)."
Warum das alles erst seit April und nicht schon all' die Jahre zuvor? Im Büro konnte man mir diesbezüglich keine plausible Antwort geben.
Hätte ich Anspruch auf evtl. Nachzahlungen?
Außerdem hätte ich noch folgendes Anliegen:
Diesen Mai arbeite ich an 27 von 31 Tagen, d.h. ich habe nur 4 freie Tage (zuvor waren das aber immer mindestens 6 freie Tage im Monat). Ist das rechtens?
Ich habe eine Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit (ohne Pausen) von 40 Stunden bei einer 5,5 Tage-Woche.
Im Arbeitsvertrag steht zwar:
"Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, vom Arbeitgeber angeordnete Mehrarbeit und Überstunden zu leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ein Anspruch auf Ausgleich von Mehrarbeit und Überstunden besteht nur, wenn die Mehrarbeit und die Überstunden von der Residenzleitung oder der Pflegedienstleitung schriftlich angeordnet oder vereinbart werden."
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten!
- Qualifikation
- Pfleger
- Fachgebiet
- Altenpflege