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Hallo,
"zu früh bei der Arbeit" hört sich erstmal komisch an, aber ich habe folgende Frage dazu.
Einer meiner Kollegen kommt immer eine bis zwei! Stunden früher auf die Arbeit im Betreuungsbereich. Die Arbeitszeiten sind von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Er sticht aber teilweise schon um kurz nach 06:00 Uhr (die Uhr zählt aber erst ab 08:00 Uhr. Das ist aber gar nicht das Problem).
Meine Frage ist, kann es im Fall der Fälle (Arbeitsunfall, plötzliche Krankheit etc.) zu rechtlichen Problemen kommen. Er ist ja schon am Arbeitsplatz und hat auch schon gesagt bekommen das er nicht so früh kommen soll (darf man ihm das überhaupt untersagen?). Es handelt sich hier um einen Betreuungsbereich, d.h . er sitzt meist zwei Stunden alleine im Büro oder in den Räumen der Betreuung.
Am ÖPNV liegt es nicht, da kann er auch später kommen.
Vielen Dank schonmal!
"zu früh bei der Arbeit" hört sich erstmal komisch an, aber ich habe folgende Frage dazu.
Einer meiner Kollegen kommt immer eine bis zwei! Stunden früher auf die Arbeit im Betreuungsbereich. Die Arbeitszeiten sind von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Er sticht aber teilweise schon um kurz nach 06:00 Uhr (die Uhr zählt aber erst ab 08:00 Uhr. Das ist aber gar nicht das Problem).
Meine Frage ist, kann es im Fall der Fälle (Arbeitsunfall, plötzliche Krankheit etc.) zu rechtlichen Problemen kommen. Er ist ja schon am Arbeitsplatz und hat auch schon gesagt bekommen das er nicht so früh kommen soll (darf man ihm das überhaupt untersagen?). Es handelt sich hier um einen Betreuungsbereich, d.h . er sitzt meist zwei Stunden alleine im Büro oder in den Räumen der Betreuung.
Am ÖPNV liegt es nicht, da kann er auch später kommen.
Vielen Dank schonmal!
- Qualifikation
- Heilerziehungspfleger
- Fachgebiet
- Leitung Arbeits- und Beschäftigungstherapie / QM