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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Wochenend-Diensten; genauer gesagt bezieht sich meine Frage darauf ob ich ein Recht darauf habe frühzeitig zu erfahren welchen Dienst ich an einem geplanten Dienst-Wochenende zu verrichten habe.
Zu den Rahmen-Infos: Ich arbeite in einem KH in dem ein Teil der Mitarbeiter nach TVÖD und ein Teil nach AVR beschäftigt ist.
Meines Wissens hat man einen Anspruch darauf dass ein fristgerechter Dienstplan erstellt wird und dieser dann nach Genehmigung verbindlich ist; Änderungen sind nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Diese Vorgabe wird in meiner Abteilung auch grundsätzlich erfüllt -bis auf einen "Pferdefuss": das Wochenende.
Von MO bis FR steht im Dienstplan Früh-, Spät-, Zwischen- oder Nachtdienst fest, nur an den Dienst-WE´s steht da einfach nur "Dienst" (Ausnahme: Nachtdienst, der ist fest eingeplant). Die "Tag-Mitarbeiter" sprechen sich dann untereinander ab wer welchen Dienst macht; die Vorgabe ist dabei: 2 im Frühdinst (6-14:12), 1 im Zwischendienst (10-18:15) und 2 im Spätdienst (13:45-22).
Leider gibt es in der Abteilung in den letzten Monaten vermehrt Krankmeldungen und es wird von den verbliebenen Mitarbeitern erwartet, dass sie diese Ausfälle kompensieren wenn kein Ersatz zu organisieren ist -dieser "Ersatz" ist immer seltener gegeben. Mit anderen Worten: manchmal weiß ich am FR noch nicht, wie ich denn am SA und/oder SO zu arbeiten habe. An Wochentagen kann ich mich ja auf den Dienstplan berufen, aber wie sieht es aus wenn das WE einfach nur mit "Dienst" geplant bin?
Muß ich mich da bedingungslos allem unterwerfen was die Stationsleitung/PDL für angebracht hält? Oder habe ich auch für meine Dienst-WE´s ein Anrecht auf eine verbindlichere Vorplanung?
Grundsätzlich geht es mir nicht darum dass ich an meinen Dienst-WE´s einen bestimmten Dienst machen oder nicht machen möchte -im Gegenteil, ich habe durchaus Verständnis dafür dass man auch mal flexibel sein muss. Das bin ich auch durchaus, nur wird es mittlerweile zur Gewohnheit dass man bis zuletzt nicht genau weiß, wie man den nun arbeiten soll/muß. Und da ich auch sowas wie ein Privatleben führe, würde ich gerne dagegen angehen.
Zumindest eine Woche vorher wüsste ich schon gerne wie ich an meinem Dienst-WE arbeiten soll.
Gibt es dafür auch eine gesetzliche Regelung? Oder wird diese dadurch ausgehebelt, dass da einfach nur "Dienst" steht?
LG & vielen Dank vorab, virago
ich habe eine Frage bezüglich Wochenend-Diensten; genauer gesagt bezieht sich meine Frage darauf ob ich ein Recht darauf habe frühzeitig zu erfahren welchen Dienst ich an einem geplanten Dienst-Wochenende zu verrichten habe.
Zu den Rahmen-Infos: Ich arbeite in einem KH in dem ein Teil der Mitarbeiter nach TVÖD und ein Teil nach AVR beschäftigt ist.
Meines Wissens hat man einen Anspruch darauf dass ein fristgerechter Dienstplan erstellt wird und dieser dann nach Genehmigung verbindlich ist; Änderungen sind nur in beiderseitigem Einverständnis möglich. Diese Vorgabe wird in meiner Abteilung auch grundsätzlich erfüllt -bis auf einen "Pferdefuss": das Wochenende.
Von MO bis FR steht im Dienstplan Früh-, Spät-, Zwischen- oder Nachtdienst fest, nur an den Dienst-WE´s steht da einfach nur "Dienst" (Ausnahme: Nachtdienst, der ist fest eingeplant). Die "Tag-Mitarbeiter" sprechen sich dann untereinander ab wer welchen Dienst macht; die Vorgabe ist dabei: 2 im Frühdinst (6-14:12), 1 im Zwischendienst (10-18:15) und 2 im Spätdienst (13:45-22).
Leider gibt es in der Abteilung in den letzten Monaten vermehrt Krankmeldungen und es wird von den verbliebenen Mitarbeitern erwartet, dass sie diese Ausfälle kompensieren wenn kein Ersatz zu organisieren ist -dieser "Ersatz" ist immer seltener gegeben. Mit anderen Worten: manchmal weiß ich am FR noch nicht, wie ich denn am SA und/oder SO zu arbeiten habe. An Wochentagen kann ich mich ja auf den Dienstplan berufen, aber wie sieht es aus wenn das WE einfach nur mit "Dienst" geplant bin?
Muß ich mich da bedingungslos allem unterwerfen was die Stationsleitung/PDL für angebracht hält? Oder habe ich auch für meine Dienst-WE´s ein Anrecht auf eine verbindlichere Vorplanung?
Grundsätzlich geht es mir nicht darum dass ich an meinen Dienst-WE´s einen bestimmten Dienst machen oder nicht machen möchte -im Gegenteil, ich habe durchaus Verständnis dafür dass man auch mal flexibel sein muss. Das bin ich auch durchaus, nur wird es mittlerweile zur Gewohnheit dass man bis zuletzt nicht genau weiß, wie man den nun arbeiten soll/muß. Und da ich auch sowas wie ein Privatleben führe, würde ich gerne dagegen angehen.
Zumindest eine Woche vorher wüsste ich schon gerne wie ich an meinem Dienst-WE arbeiten soll.
Gibt es dafür auch eine gesetzliche Regelung? Oder wird diese dadurch ausgehebelt, dass da einfach nur "Dienst" steht?
LG & vielen Dank vorab, virago
- Qualifikation
- Fachkrankenschwester A/I
- Fachgebiet
- Notfallversorgung/Ambulanz