
Hallo da wir gerade bei der Willkür der Kassen sind.
Das neuste unserer aller lieblings Kasse:
Die will jetzt an den Einsätzen und den Hausbesuchpauschalen sparen.
Einige PD's haben es schon gespürt.
Die Kasse will bei medizinisch u. pflegerisch nicht notwendigen Einsätzen die Kosten der Versorgung u. die Hausbesuchspauschale nicht mehr zahlen.
So sagt die Kasse, warum muss Wochenende oder Feiertags eine Behandlungspflege (Wundversorgung) bzw nach 20.00 Uhr die Versorgung erfolgen, wir zahlen daher nur noch die normale und nicht mehr die erhöhte Pauschale. bzw. wir lehnen die Kostenübernahme ab, da der Verband auch an anderen Tagen und vor 20.00 Uhr gemacht werden kann.
Der Nächste Punkt ist:
Wunscheinsätze des Kunden wollen sie nicht mehr übernehmen obwohl eine Einstufung besteht. Z. b. wünscht der Kunde erst um 21.00 Uhr ins Bett gebracht zu werden und der PD Versorgt dabei mit die Wunde, sagt die A.., der Einsatz ist pflegerisch und medizinisch zu dieser Uhrzeit nicht notwendig, der Kunde kann auch vor 20 Uhr ins Bett gebracht werden.
Folglich will die A.. diese Kosten nicht mehr übernehmen bzw die Hausbesuchspauschale kürzen.
Das heißt laut A.. hat der Pflegebedürftige bis 20.00 Uhr im Bett zu sein. Na dann mal gute Nacht!!!
Nun der BPA hat dagen schon eine Klage eingereicht. Bin gespannt ob die A.. davon wieder ab kommt.
Grüße und Helau
Griesuh
Das neuste unserer aller lieblings Kasse:
Die will jetzt an den Einsätzen und den Hausbesuchpauschalen sparen.
Einige PD's haben es schon gespürt.
Die Kasse will bei medizinisch u. pflegerisch nicht notwendigen Einsätzen die Kosten der Versorgung u. die Hausbesuchspauschale nicht mehr zahlen.
So sagt die Kasse, warum muss Wochenende oder Feiertags eine Behandlungspflege (Wundversorgung) bzw nach 20.00 Uhr die Versorgung erfolgen, wir zahlen daher nur noch die normale und nicht mehr die erhöhte Pauschale. bzw. wir lehnen die Kostenübernahme ab, da der Verband auch an anderen Tagen und vor 20.00 Uhr gemacht werden kann.
Der Nächste Punkt ist:
Wunscheinsätze des Kunden wollen sie nicht mehr übernehmen obwohl eine Einstufung besteht. Z. b. wünscht der Kunde erst um 21.00 Uhr ins Bett gebracht zu werden und der PD Versorgt dabei mit die Wunde, sagt die A.., der Einsatz ist pflegerisch und medizinisch zu dieser Uhrzeit nicht notwendig, der Kunde kann auch vor 20 Uhr ins Bett gebracht werden.
Folglich will die A.. diese Kosten nicht mehr übernehmen bzw die Hausbesuchspauschale kürzen.
Das heißt laut A.. hat der Pflegebedürftige bis 20.00 Uhr im Bett zu sein. Na dann mal gute Nacht!!!
Nun der BPA hat dagen schon eine Klage eingereicht. Bin gespannt ob die A.. davon wieder ab kommt.
Grüße und Helau
Griesuh
- Qualifikation
- Krankenpfleger/PDL/MDK Gutachter
- Fachgebiet
- Ambl. Pflegedienst