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Hallo,
ich arbeite als Teilzeitnachtwache mit 19,25 Stunden Wochenarbeitszeit in einem Pflegeheim.
Die Dienste sind so geregelt, dass ich immer 7 Nächte in Folge arbeite und dann 21 Tage frei habe.
Da ich 7 Nächte in einem Block als sehr stressig empfinde, habe ich vorgeschlagen, die Blöcke in jeweils 3 und 4 Nächte aufzuteile. Einige meiner Kolleginnen sind dagegen.
Weiss jemand, ob es im Arbeitsschutzgesetz einen Paragraphen gibt, der dieses Problem regelt? Ich weiss, dass EMPFOHLEN wird, nicht mehr als 3 Nächte in Folge zu arbeiten, finde aber den entsprechenden Paragraphen nicht...
Wer kann mir helfen? Danke, Eure nightqueen
ich arbeite als Teilzeitnachtwache mit 19,25 Stunden Wochenarbeitszeit in einem Pflegeheim.
Die Dienste sind so geregelt, dass ich immer 7 Nächte in Folge arbeite und dann 21 Tage frei habe.
Da ich 7 Nächte in einem Block als sehr stressig empfinde, habe ich vorgeschlagen, die Blöcke in jeweils 3 und 4 Nächte aufzuteile. Einige meiner Kolleginnen sind dagegen.
Weiss jemand, ob es im Arbeitsschutzgesetz einen Paragraphen gibt, der dieses Problem regelt? Ich weiss, dass EMPFOHLEN wird, nicht mehr als 3 Nächte in Folge zu arbeiten, finde aber den entsprechenden Paragraphen nicht...
Wer kann mir helfen? Danke, Eure nightqueen
- Qualifikation
- altenpflegerin
- Fachgebiet
- nachtdienst pflegeheim