Hallo Sonnenschein282,
ich habe lange eine Beatmungs-WG geleitet.In der Regel gibt es dort eine 1:2 Versorgung,ggf. nachts 1:3.Die Versorgung wird für jeden Bewohner mit seiner Krankenkasse individuell ausgehandelt und bezahlt.Hat jemand eine 1:2 Versorgung,die natürlich höher von der Krankenkasse bezahlt wird als eine 1:3 Versorgung,muß diese zwingend in jeder Schicht eingehalten werden.Das heißt,daß im Krankheitsfall nicht mit weniger Personal gearbeitet werden darf.Dies führt dazu,daß Personal aus dem Frei geholt werden muß.Die Krankenkassen verbieten es,mit Leiharbeitern zu arbeiten.Die Dienstpläne werden von den Krankenkassen kontrolliert,in vielen Landkreisen auch von der Heimaufsicht,da WGs unter das WTG fallen.Die Kontrollen sind oft unangekündigt.Selbstverständlich darf nur 3jährig examiniertes Pflegepersonal dort arbeiten.Bei Nichtbeachtung der geforderten Personalregeln,fordern die Krankenkassen ihr Geld zurück.