Hallo
danke für eure Antworten.
Für den BWL-Bereich hat er einen Steuerberater engagiert. Dieser macht unsere Gehaltsabrechnung und die Steuererklärung für das Finanzamt.
Wie schon von Lisi schon geschrieben, muss er eine PDL eingestellt haben - wenn er selbst die Weiterbildung nicht hat. Im RD hat er 'nur' eine mehrwöchige Ausbildung (?) genossen und danach eben im RD gearbeitet. Wie ich in unserem Land daraufhin zu dem Status APH komme, weiß ich nicht.
Mein konkretes Anliegen war jetzt die Einrichtung einer Rufbereitschaft mittels Anrufweiterschaltung. Der Pflegedienst ist seit rd. drei Jahren auf dem Markt und bisher ist es so gelaufen, dass nach Büroschluss der Anrufbeantworter eingeschaltet wurde. Zwar gab es ein Diensthandy, den Kunden war auch die Mobilnummer bekannt, angerufen haben sie aber immer die Festnetznummer (klar: kostengünstiger) und haben teilweise auf den AB gesprochen. Und im Notfall????
Als ich ihm mitgeteilt habe, dass unsere Kunden uns jetzt durch die Anrufweiterschaltung rund-um-die-Uhr erreichen können, meinte er doch, dass wir das die letzten Jahre nicht benötigt haben, warum jetzt? Darauf hin habe ich ihm nur gesagt, dass in den gemeinsamen Grundsätzen eben eine permanente Erreichbarkeit erwartet wird - notfalls in Kooperation mit anderen Pflegediensten. Da war er dann erstmal platt.
Daher meine Frage, wie weit er mir in fachlichen Dingen weisungsbefugt ist. Denn was die ganze Organisation, QM, Dokumentation und und und betrifft, da wartet noch jede Menge Arbeit auf mich.
Grüße, Silvia