ich habe eine Mitarbeiterin die krank ist bis zum 03.06.07 und geht am 04.06.07 in Urlaub geht das oder nicht? würde mich über viele Antworten freuen.
vlg
es spricht nichts dagegen, das Sie geht. Der Arbeitgeber muß in seiner Führsorgepflicht sicherstellen, das ein Mitarbeiter nicht Krank seinen Erhohlungsurlaub antritt. Deshalb lösen dieses die meisten AG damit, dass sie sie Beschäftigten mindestens einen Tag arbeiten lassen bevor sie den Urlaub antreten können.
Das ist aber keine MUSS Regel. Wenn der Beschäftigte offensichtlich gesund ist darf er den Urlaub antreten. Das sicherzustellen reicht auch ein Gespräch zu aus.
der AG muss lediglich davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Arbeitsunfähigkeit endet und mit dem nächstfolgenden Arbeitstag der ( bereits festgelegte oder vereinbarte ) Urlaub beginnt.