
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
die Thematik hier im Forum ist schon ein paar Jährchen alt, deshalb möchte ich es noch einmal aufrollen, vor dem Hintergrund, dass durch das aktuelle Pflegestärkungsgesetz die Notwendigkeit für Einzelverträge wichtiger wird. PD`s sind nicht in der Lage so flexibel zu agieren wie eine "Einzelpflegekraft", wobei diese natürlich Ausfälle wie Krankheit , Urlaub etc. abdecken muss. Und wenn man sich klar macht, dass die neuen Pflegegrade zukünftig ( wenn es kein Bestandschutz ist) erst ab 3 in Pflegeheime aufgenommen werden, stelle ich mir schon die Frage, wie die Personen mit Pflegegrad 0- 3 Ihre Pflege organisieren können. Gibt es PFK`s, die mit der KK bereits so einen Vertrag machen konnten? Laut Gesetz ist es zulässig und ich bin bereit, Minister Gröhe und sein Ministerium damit zu " belästigen". Als Freiberuflerin ( Pflegeservice & haushaltnahe Dienstleistung) arbeite ich schon mehrere Jahre und habe Mitarbeiter , ein angemeldetes Gewerbe ...
Es ist mir bekannt, dass ich Behandlungspflege zwar machen, aber nicht abrechnen kann. Dennoch möchte ich erreichen, dass meine Klienten Sachleistungen statt "nur" Pflegegeld erhalten, um so auch Ihre Zuzahlungskosten reduzieren zu können. Gerade bei steigender Demenzklienten ist es notwendig, nicht nur eine kurzzeitige pflegerische Betreuung, wie dies derzeit über PD`s angeboten wird, sondern eine allumfassende Betreuung, inkl. haushaltnaher Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Es soll keine Konkurrenz zu PD , sondern eine Ergänzung sein, pflegebedürftige Personen gibt es genug.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Post anspricht und wir in`s Gespräch kommen könnten.
LG
Bodenseekatz
die Thematik hier im Forum ist schon ein paar Jährchen alt, deshalb möchte ich es noch einmal aufrollen, vor dem Hintergrund, dass durch das aktuelle Pflegestärkungsgesetz die Notwendigkeit für Einzelverträge wichtiger wird. PD`s sind nicht in der Lage so flexibel zu agieren wie eine "Einzelpflegekraft", wobei diese natürlich Ausfälle wie Krankheit , Urlaub etc. abdecken muss. Und wenn man sich klar macht, dass die neuen Pflegegrade zukünftig ( wenn es kein Bestandschutz ist) erst ab 3 in Pflegeheime aufgenommen werden, stelle ich mir schon die Frage, wie die Personen mit Pflegegrad 0- 3 Ihre Pflege organisieren können. Gibt es PFK`s, die mit der KK bereits so einen Vertrag machen konnten? Laut Gesetz ist es zulässig und ich bin bereit, Minister Gröhe und sein Ministerium damit zu " belästigen". Als Freiberuflerin ( Pflegeservice & haushaltnahe Dienstleistung) arbeite ich schon mehrere Jahre und habe Mitarbeiter , ein angemeldetes Gewerbe ...
Es ist mir bekannt, dass ich Behandlungspflege zwar machen, aber nicht abrechnen kann. Dennoch möchte ich erreichen, dass meine Klienten Sachleistungen statt "nur" Pflegegeld erhalten, um so auch Ihre Zuzahlungskosten reduzieren zu können. Gerade bei steigender Demenzklienten ist es notwendig, nicht nur eine kurzzeitige pflegerische Betreuung, wie dies derzeit über PD`s angeboten wird, sondern eine allumfassende Betreuung, inkl. haushaltnaher Dienstleistung in Anspruch nehmen zu können. Es soll keine Konkurrenz zu PD , sondern eine Ergänzung sein, pflegebedürftige Personen gibt es genug.
Ich würde mich freuen, wenn dieser Post anspricht und wir in`s Gespräch kommen könnten.
LG
Bodenseekatz
- Qualifikation
- KS, PDL
- Fachgebiet
- Altenpflege