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Ich habe bei der grünen Kasse eine Verordnung ohne Diagnosen eingereicht. Nun erhalte ich folgendes Schreiben.
..... Leider enthält weder Diagnosen.... Wenn die Verordnung korrekt eingereicht ist, kann eine Genehmigung ab Vollständigkeit der Verordnung geprüft werden.
Nun weiß ich das es ein Urteil gibt das besagt, dass die Kasse bei unvollstandiger Verordnung bei einreichung einer vollständigen ab Austellung der unvollständiger Verordnung bezahlen muss. Stimmt doch oder?
Kann mir jemand dieses Urteil sagen, damit ich argumentieren kann gegenüber der Kasse.
Superlieben Dank mal im vorraus :wink:
..... Leider enthält weder Diagnosen.... Wenn die Verordnung korrekt eingereicht ist, kann eine Genehmigung ab Vollständigkeit der Verordnung geprüft werden.
Nun weiß ich das es ein Urteil gibt das besagt, dass die Kasse bei unvollstandiger Verordnung bei einreichung einer vollständigen ab Austellung der unvollständiger Verordnung bezahlen muss. Stimmt doch oder?
Kann mir jemand dieses Urteil sagen, damit ich argumentieren kann gegenüber der Kasse.
Superlieben Dank mal im vorraus :wink:
- Qualifikation
- Altenpfleger/PDL
- Fachgebiet
- Ambulanter Pflegedienst