AW: verdienst
@hallo onkel fritz:
ich danke dir für diesen link, denn der räumt endlich auf über dieses Märchen
Mindestlohn Pflege für irgendwelche Berufsgruppen.
Aus dem Artikel geht eindeutig hervor, dass der Mindestlohn für bestimmte Tätigkeiten bezahlt wird und dann ist das auch noch Betriebsabhängig.
Man kann also mit Nichten von einem Mindestlohn in der Pflege oder für GuK, AP, APH, KPH sprechen.
Mal weiter klicken auf - häufig gestellte Fragen - verdi antwortet, dann kommt man da raus
https://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/pflegeeinrichtungen/mindestlohn/faq
und da ist es sehr gut Erklärt, das für ne Tätigkeit ein Mindestlohn gilt und nicht für einen Berufsabschluss.