A
Hallo zusammen!
Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst als stelv. PDL.
Bei der Urlaubsplanung wurde einem MA der Urlaub mündlich zugesagt, jedoch habe man den Termin vergessen in die Planung mit einzubringen. Bei der Jahresplanung war dieser besagte Termin nicht aufgestellt, der MA hat eine schriftliche Aufstellung seines Jahresurlaubes bekommen und keine Beanstandungen gehabt.Jetzt kam der Supergau: MA war für 2 Tage eingeplant(Spätdienst mit Rufbereitschaft)und ist den ersten Tag nicht angetreten, Fazit: Patienten wurden nicht versorgt.
Eigentlich ist es üblich vor Urlaubsantritt einen Urlaubsschein auszufüllen.
Bei wem ist es schon mal vorgekommen, das ein MA in den Urlaub ging, ohne eine schriftliche Genehmigung des Vorgesetzten?
LG
anette
Ich arbeite im ambulanten Pflegedienst als stelv. PDL.
Bei der Urlaubsplanung wurde einem MA der Urlaub mündlich zugesagt, jedoch habe man den Termin vergessen in die Planung mit einzubringen. Bei der Jahresplanung war dieser besagte Termin nicht aufgestellt, der MA hat eine schriftliche Aufstellung seines Jahresurlaubes bekommen und keine Beanstandungen gehabt.Jetzt kam der Supergau: MA war für 2 Tage eingeplant(Spätdienst mit Rufbereitschaft)und ist den ersten Tag nicht angetreten, Fazit: Patienten wurden nicht versorgt.
Eigentlich ist es üblich vor Urlaubsantritt einen Urlaubsschein auszufüllen.
Bei wem ist es schon mal vorgekommen, das ein MA in den Urlaub ging, ohne eine schriftliche Genehmigung des Vorgesetzten?
LG
anette
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- Intensivstation,seit 2008 ambulante Pflege