Hallo Dettini,
gemach gemach. Schlecht geschlafen?
Hallo Renje, allerdings, hat aber nichts mit dem Thema zu tun.
Auch ich habe manches mal Probleme mit Aussagen von Monika - Hallo Monika - da auch ich den Aussagen einer Schulleitung zunächst mal grosse Bedeutung zumesse und zum einen davon ausgehe, dass dies auch so an Schüler, MA, PA etc. weitergegeben wird, zum zweiten die Aussagen sehr genau reflektiert sein sollten, da im Zweifelsfall von einer SL diese als richtig angenommen serden. Habe darüber auch schon mit Monika Meinung ausgetauscht.
So auch hier!
Zitat Monika: "..., dass mit Vorliegen der ärztlichen Verordnung die Übernahme- und Durchführungsverantwortung des Pflegepersonals aufgehoben ist."
Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun. Deshalb wurde ja unterschieden zwischen Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung. In aller Kürze heisst dies doch nichts anderes, als dass die Maßnahme nach den derzeit gültigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und gültigen Standards durchgeführt wird. Dies kann ein Anordnugn, welche auch immer niemals ausser Kraft setzen?! Die Verantwortung für die Anordnung einer medizinischen Behandlung ist und bleibt immer beim Arzt. Setze ich mich darüber hinweg, muß ich schon sehr sehr seeeeeeeehr gute Gründe haben.
Meine Meinung. Wohlgemerkt zu dieser Aussage.
Folgende Szene: Ein Fachgutachter (natürlich Arzt, was sonst) informiert sich über mein Fachwissen, ob ich wirklich erfassen konnte was ich da tue bzw nicht tue. Hand aufs Herz, wer kann jetzt Auskunft geben über Wirkungsweise, Angriffspunkte, Indikation, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen, biochemische Wirkung und Andokpunkten von den, na sagen wir mal nur die 5 am häufigsten verwendeten Medikamente in seinem Bereich. Ja, ja auch viele Ärzte werden da ihre Schwierigkeiten haben, aber die werden nicht Auskunft geben müssen.
Im Altenpflegebereich wirst Du zu 95% Pflegende antreffen, die darüber keine Auskunft geben können, weil ihre Kompetenzschwerpunkte sicherlich anders gelagert sind. Medikamentenlehre bezieht sich auf das Grundwissen.
Pharmakologisch noch ein wichtiger Einwand: Psychopharmaka und Neuroleptika wirken oft erst nach Erreichung eines bestimmten Spiegels, der bis zu 10 Tage dauern kann und nur innerhalb bestimmer Grenzen, sowohl nach oben wie auch nach unten. Auch da sollte in so einer Diskussion unterschieden werden. Die Vermischung von hochpotenten Medikamten mit kurzer Halbwertszeit und niederpotenten Medikamten mit langer Halbwertszeit und/oder spiegelrelevanz halte ich aus fachlicher Sicht für völlig daneben. Würde so eine Argumentation auf meinen o.g. fiktiven Gutachter kompetent wirken?
Neues Argument und, wie ich finde, ein sehr wichtiges dazu!
Ein weiterer Gedanke treibt mich um. Etwas überspitzt damit es deutlich wird: Der Arzt ordnet an, die Pflegekraft entscheidet ob sie´s macht oder nicht. Mir wird himmelangst in ein Krankenhaus oder ein AH ich oder Angehörige zu geben, wenn dies der Regelfall sein sollte. Zumal auch im AH die fachlich guten, pharmakologisch Wissenden meiner Beobachtung und Erfahrung nach nicht gerade die Mehrheit darstellen, in KH übrigens auch nicht besser.
Der lasche Gebrauch von Bedarfsmedikation im Pflegealltag graust mich stets aufs neue.
Nicht dass mich jemand falsch versteht, ich plädiere unbedingt für fachlich versierte und selbständig denkende MA, die sich einmischen zum Wohle der Bew. und Pat. aber bleib bei deinem Fachgebiet und deiner Kompetenz und kommuniziere Intensiv mit anderen Professionen wo es Schnittstellen gibt.
Dazu bin ich meines Wissens auch in einem Altenheim verpflichtet. Nicht aus Feigheit, sondern auch aus Verantwortungsgefühl gegenüber meinen Bewohnern.
Der beauftragte Arzt ist für die med. Behdlg. verantwortlich mit diesem besteht mittlelbar oder unmittelbar ein Behandlungsvertrag. Ein anderer Arzt darf sich das nicht einmischen da dieser nicht beauftragt wurde. Wird dieser auch nicht und nur seine Meinung sagen, aber nicht anordnen oder die Anordnung eines Kollegen ausser Kraft setzen. Keine Relevanz wenns hart auf hart kommt.
Das ist auch meine Sicht der rechtlichen Lage in der Altenhilfe.
Ich als Bew., Angehöriger oder Betreuer beauftrage einen Arzt, plötzlich kommt ein anderer Arzt und setzt dessen Behandlung ausser Kraft - hallo geht´s noch?
Ich spreche hier nicht von einem rechtfertigenden Notstand!!!
Dies wird von unseren Hausärzten auch niemand machen, weil sie zumeist nach dem Grundsatz habeln: "Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu." Das wäre ja auch nicht kollegial!
Ich möchte warnen vor Schnellschüssen wie du hast das Recht, oder völlig richtig Gehandelt, dafür ist meiner Meinung nach die Materie viel zu komplex.
Das ist eine vernünftige Aussage.
Hoffentlich noch ein paar Aspekte über die es sich Nachdenken lohnt.
Gruß renje