
die RV spricht den FB ja in der Regel das unternehmerische Risiko ab.[h=1]Unternehmerrisiko[/h] aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Unternehmerrisiko ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, daneben auch aus dem deutschen Sozialversicherungsrecht und als solcher relevant für Fragen der Sozialversicherungspflicht oder -freiheit, also der Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Tätigkeit und einer abhängigen Beschäftigung, für deren Beurteilung das Unternehmerrisiko ein wichtiger Faktor ist. Ferner ist das Unternehmerrisiko ein Begriff aus dem Steuerrecht.
Ein Unternehmer trägt das Risiko, dass das eingesetzte Kapital, gleich ob Arbeit oder Geldkapital, verloren geht und der Erfolg des Kapitaleinsatzes ungewiss ist. Das Unternehmerrisiko kann aber auch schon im ungewissen Erfolg des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft liegen. Für die Unsicherheit der Unternehmung die der Unternehmer auf sich nimmt, gibt es kein Entgelt. Das unterscheidet ihn vom Investor (am Kapitalmarkt), der für die Unsicherheit einer Investition eine Risikoprämie verlangt.
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts besteht ein Unternehmerrisiko, wenn der Erfolg eines eigenen wirtschaftlichen Einsatzes ungewiss ist. Es bedeutet regelmäßig den Einsatz eigenen Kapitals, der auch mit der Gefahr eines Verlustes verbunden sein kann.
Das Bestehen eines Unternehmerrisikos ist jedoch nicht schlechthin entscheidend. Die Belastung mit Risiken kann vielmehr nur dann für Selbständigkeit sprechen, wenn dem Unternehmerrisiko eine größere Freiheit bei der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs des Einsatzes der eigenen Arbeitskraft gegenübersteht.
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