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Hallo Pflegeboard-User!
Vereinfacht, der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber eine Treuepflicht. Die Treuepflichten sind vor allem Unterlassungen, zb Annahme von Bestechungsgeldern, Weiterleitung von vertraulichen Firmeninfos usw.
Die Treuepflicht ist sozusagen das Gegenstück zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Die Treuepflicht des Arbeitnehmers kann auch zu aktivem Tun verpflichten, zb dass der Arbeitgeber in Notsituationen keinen Schaden erleidet.
So kann die Treuepflicht u.U. dazu führen, dass es in einer Notsituation zur vorübergehenden Änderung der Arbeitspflicht kommt, dass der AN andere als die vertraglich festgehaltene Arbeit verrichten muss.
Was sind für euch Beispiele einer Notsituation in der die Treupflicht eines AN greift, um Schaden vom AG abzuwenden?
Ich freue mich auf eure Antworten und Anregungen
Vereinfacht, der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber eine Treuepflicht. Die Treuepflichten sind vor allem Unterlassungen, zb Annahme von Bestechungsgeldern, Weiterleitung von vertraulichen Firmeninfos usw.
Die Treuepflicht ist sozusagen das Gegenstück zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Die Treuepflicht des Arbeitnehmers kann auch zu aktivem Tun verpflichten, zb dass der Arbeitgeber in Notsituationen keinen Schaden erleidet.
So kann die Treuepflicht u.U. dazu führen, dass es in einer Notsituation zur vorübergehenden Änderung der Arbeitspflicht kommt, dass der AN andere als die vertraglich festgehaltene Arbeit verrichten muss.
Was sind für euch Beispiele einer Notsituation in der die Treupflicht eines AN greift, um Schaden vom AG abzuwenden?
Ich freue mich auf eure Antworten und Anregungen
- Qualifikation
- Krankenpfleger
- Fachgebiet
- Stroke