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Nichtohnegrund
Liebe Kollegen,
ich hätte hier eine Frage bzgl. Teamgespräch, bzw. Dienstplangestaltung.
In unserem Haus (stat. Altenpflege) gibt es die Pflicht zur Teilnahme am Teamgespräch.
Dies ist soweit auch in Ordnung, aber:
Lange Zeit wurde es so gehandhabt, dass das Teamgespräch irgendwann im Laufe des aktuellen Dienstplanes von der Wohnbereichsleitung festgelegt und während der Übergabe mitgeteilt wurde.
Andere Mitarbeiter wurden angerufen, um darüber informiert zu werden, einzelne Mitarbeiter auch am Tag der Teambesprechung, damit sie den Termin nicht vergessen und auch wahrnehmen.
Ich hielt das für ein eher fragwürdiges Vorgehen, schlug deshalb schon vor langer Zeit mal in einem dieser Teamgespräche vor, diese Termine von vorneherein im Dienstplan zu planen und festzuhalten. Dann würde keiner überrumpelt, jeder wüsste Bescheid, dass an diesem Tag die Zeit für eben dies Gespräch als Arbeitszeit verplant ist.
Das Ergebnis ist nun: Nach wie vor wird der Dienstplan ohne eben dieses Teamgespräch erstellt. Irgendwann im Laufe dieses Dienstplanes wird ein Tag von der Wohnbereichsleitung als Termin für das Teamgespräch festgelegt und nachträglich in eben diesem Dienstplan handschriftlich markiert.
Meine Frage ist nun:
Gilt hier tatsächlich die Teilnahmepflicht am Teamgespräch, oder darf ich mich auf mein ursprüngliches „Frei“ im Dienstplan, bzw. das reguläre Dienstende um !4.00 Uhr und eben nicht den verlängerten Dienst durch die angehängte Teambesprechung berufen?
Herzliche Grüße
Schwielensohler
ich hätte hier eine Frage bzgl. Teamgespräch, bzw. Dienstplangestaltung.
In unserem Haus (stat. Altenpflege) gibt es die Pflicht zur Teilnahme am Teamgespräch.
Dies ist soweit auch in Ordnung, aber:
Lange Zeit wurde es so gehandhabt, dass das Teamgespräch irgendwann im Laufe des aktuellen Dienstplanes von der Wohnbereichsleitung festgelegt und während der Übergabe mitgeteilt wurde.
Andere Mitarbeiter wurden angerufen, um darüber informiert zu werden, einzelne Mitarbeiter auch am Tag der Teambesprechung, damit sie den Termin nicht vergessen und auch wahrnehmen.
Ich hielt das für ein eher fragwürdiges Vorgehen, schlug deshalb schon vor langer Zeit mal in einem dieser Teamgespräche vor, diese Termine von vorneherein im Dienstplan zu planen und festzuhalten. Dann würde keiner überrumpelt, jeder wüsste Bescheid, dass an diesem Tag die Zeit für eben dies Gespräch als Arbeitszeit verplant ist.
Das Ergebnis ist nun: Nach wie vor wird der Dienstplan ohne eben dieses Teamgespräch erstellt. Irgendwann im Laufe dieses Dienstplanes wird ein Tag von der Wohnbereichsleitung als Termin für das Teamgespräch festgelegt und nachträglich in eben diesem Dienstplan handschriftlich markiert.
Meine Frage ist nun:
Gilt hier tatsächlich die Teilnahmepflicht am Teamgespräch, oder darf ich mich auf mein ursprüngliches „Frei“ im Dienstplan, bzw. das reguläre Dienstende um !4.00 Uhr und eben nicht den verlängerten Dienst durch die angehängte Teambesprechung berufen?
Herzliche Grüße
Schwielensohler