Wir haben 40 Tagespflegeplätze und einen Pool von ca. 90 Tagesgästen, die an unterschiedlichen Tagen kommen.
In unserem Rahmenvertrag ist eine Mindestanwesend des Tagesgastes in der Tagespflege von 6 Stunden. Nach oben sind da keine Grenzen gesetzt.
Ich denke, die Fahrtzeit, die dem einzelnen Tagespflegegast zugemutet werden kann, muss sicherlich individuell entschieden werden.
Wir versuchen, Gäste aus einem bestimmten Gebiet, bzw. einer Gegend, zusammen abzuholen.
Bei 25 Gästen eine 2. Tagespflege zu eröffnen ist sicher nicht sinnvoll, allerdings würde ich diese Gruppe für die Beschäftigung in Kleingruppen unterteilen.
Ich kenne es so, dass eine feste Anzahl der Plätze mit den Kassen vereinbart werden, von daher ist die Anzahl der Tagespflegegäste nicht grenzenlos erweiterbar.
Beste Grüße
mysteha
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