H
Harald Zagar
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- 07.07.2000
Liebe Freunde im Board,
nun ist es soweit, die Niederlande hat das erste Gesetzt zur aktiven Sterbehilfe verabschiedet. Es ist ein Thema das auch in der deutschen Krankenpflege diskutiert werden muß. Auch wenn es für viele von uns ein Tabu-Thema ist.
Pflegepersonen werden heute mehr als in der Vergangenheit mit dem Thema der Sterbehilfe und der Sterbebeihilfe konforontiert. Wie wollen wir uns verhalten? Was ist ethisch richtig?
Hier drei Stellungnahmen:
Jemanden auf eigenes verlangen zu töten oder jemanden Beihilfe zum Selbstmord zu leisten, ist nach geltendem Strafrecht verboten.
Exit, die Vereinigung für humanes Sterben, propagiert die Selbsttötung und unterstützt Sterbebeihilfe
Das menschliche Leben, dessen verfassungsmäßigen Schutz wir anstreben, "endet mit dem natürlichen Tod". Der Zeitpunkt liegt in Gottes Hand. Wer sind wir, dass wir ihm hier hineinpfuschen dürfen, so fragt die christliche Ethik.
Damit Sterbehilfe nicht zu Sterbebeihilfe ausartet, darf es für uns in der Krankenpflege keine hoffnungslosen Fälle geben. Der hoffnungslose Fall beginnt, wenn wir einen Menschen nur noch als "Fall unter vielen anderen mehr oder weniger gleichartigen Fällen" sehen, nicht mehr aber als diesen besonderen Menschern in seinem eigenen Schicksal.
Mit diesem Gesetz in den Niederlande ist erstmals der Damm der Ethik wirklich aufgebrochen worden. Was kommt danach; der geklonte Mensch?
Ich hoffe auf eine umfangreich Diskussion im sinne einer noch nicht verelenden Ethik in unserem Beruf Krankenpflege.
Gruß Harald
nun ist es soweit, die Niederlande hat das erste Gesetzt zur aktiven Sterbehilfe verabschiedet. Es ist ein Thema das auch in der deutschen Krankenpflege diskutiert werden muß. Auch wenn es für viele von uns ein Tabu-Thema ist.
Pflegepersonen werden heute mehr als in der Vergangenheit mit dem Thema der Sterbehilfe und der Sterbebeihilfe konforontiert. Wie wollen wir uns verhalten? Was ist ethisch richtig?
Hier drei Stellungnahmen:
Jemanden auf eigenes verlangen zu töten oder jemanden Beihilfe zum Selbstmord zu leisten, ist nach geltendem Strafrecht verboten.
Exit, die Vereinigung für humanes Sterben, propagiert die Selbsttötung und unterstützt Sterbebeihilfe
Das menschliche Leben, dessen verfassungsmäßigen Schutz wir anstreben, "endet mit dem natürlichen Tod". Der Zeitpunkt liegt in Gottes Hand. Wer sind wir, dass wir ihm hier hineinpfuschen dürfen, so fragt die christliche Ethik.
Damit Sterbehilfe nicht zu Sterbebeihilfe ausartet, darf es für uns in der Krankenpflege keine hoffnungslosen Fälle geben. Der hoffnungslose Fall beginnt, wenn wir einen Menschen nur noch als "Fall unter vielen anderen mehr oder weniger gleichartigen Fällen" sehen, nicht mehr aber als diesen besonderen Menschern in seinem eigenen Schicksal.
Mit diesem Gesetz in den Niederlande ist erstmals der Damm der Ethik wirklich aufgebrochen worden. Was kommt danach; der geklonte Mensch?
Ich hoffe auf eine umfangreich Diskussion im sinne einer noch nicht verelenden Ethik in unserem Beruf Krankenpflege.
Gruß Harald