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Hallo zusammen,
aufmerksam bin ich auf dieses Thema geworden aufgrund der Tatsache das der MDK im Rahmen der Qualitätsprüfung einer Einrichtung ein sehr gut oder gut bescheinigt :grin: und nahezu gleichzeitig die Polizei und Staatsanwaltschaft gegen diese Einrichtung ermittelt :whistling.
Nun hat sich das ausgeweitet und gegen diverse Mönchengladbacher Pflegeeinrichtungen wird von o.g. Stellen ermittelt:
Bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen man daraus zieht.
aufmerksam bin ich auf dieses Thema geworden aufgrund der Tatsache das der MDK im Rahmen der Qualitätsprüfung einer Einrichtung ein sehr gut oder gut bescheinigt :grin: und nahezu gleichzeitig die Polizei und Staatsanwaltschaft gegen diese Einrichtung ermittelt :whistling.
Nun hat sich das ausgeweitet und gegen diverse Mönchengladbacher Pflegeeinrichtungen wird von o.g. Stellen ermittelt:
Polizei NRW - Presseportal - Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei MönchengladbachWeitere Durchsuchungen in Mönchengladbacher Pflegeeinrichtungen
Mönchengladbach - 13.08.2010 - 15:25 - Weitere Durchsuchungen in Mönchengladbacher Pflegeeinrichtungen
Im vergangenen Monat hat die Polizei in Mönchengladbach Pflegeeinrichtungen durchsucht und Patientenakten beschlagnahmt. Ausgangspunkt der Ermittlungsverfahren waren drei Strafanzeigen.
Bei der nachfolgenden Auswertung von Unterlagen und durch Hinweise aus der Bevölkerung ergaben sich Anhaltspunkte für weitere – möglicherweise – strafbare Pflegefehler. Für diese Fälle wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Insgesamt wird derzeit in 31 Fällen ermittelt. Betroffen sind Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Träger.
Ein wichtiges Beweismittel sind in diesen Fällen die Kranken- und Pflegeakten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach erwirkte daher entsprechende Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Die Polizei hat diese Beschlüsse heute vollstreckt. Es wurden Akten als mögliche Beweismittel beschlagnahmt.
Erst nach Durchführung weiterer Ermittlungen – hierzu gehören die Auswertung der Beweismittel durch Sachverständige sowie Vernehmungen – kann geprüft werden, ob tatsächlich Pflegefehler vorliegen und diese als Körperverletzungen im strafrechtlichen Sinne zu werten und daher als Straftaten zu ahnden sind; in den Fällen, in denen Pflegende verstorben sind, wäre für das Vorliegen einer fahrlässigen Tötung insbesondere der Nachweis erforderlich, dass der Pflegefehler todesursächlich war.
Die Ermittlungen werden sich voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken.
Bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen man daraus zieht.
- Qualifikation
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- Fachgebiet
- PFK