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Cori
Hallo zusammen, egal, was in irgeneinem Tarifvertrag steht, es gelten Arbeitszeitgesetze. Kann man im Netz abrufen. In diesem Falle, das
Entgeldfortzahlungsgesetz.
An Feiertagen wird nicht gearbeitet und trotzdem das Gehalt bezahlt, als wenn du gearbeitet hast. Wer gearbeitet hat, bekommt den gearbeiteten Tag als Frei wieder zurück.
Ein Beispiel für die Errechnung der AZ.
Wochenstunden (laut Arbeitsvertrag)geteilt durch die Anzahl der Arbeitstage( 5 T, 5,5 T oder 6 Tage Woche) mal Anzahl der Arbeitstage im Monat. Dabei werden die Wochenfeiertage nicht mitgezählt, so das hier eine Nettoarbeitszeit pro Monat= Soll herauskommt. Es muß aber vorher festgelegt werden, welche Wochenarbeitstage gelten sollen, weil das beim Zählen wichtig ist.
Ich bin in der Weiterbildung tätig(PDL und STL) dabei kommen mir immer wieder solche komischen Rechnungen unter.
Überschrift: Kompletter Blödsinn.
Alles schön und gut, ... aber wie erkläre ich dies dem Arbeitgeber?
Auch bei uns werden die Feiertage in die Sollstunden mit eingerechnet und man macht dann Minusstunden, wenn man an einem Feiertag frei bekommt.
Arbeitet man, bekommt man den Ausgleich (100% frei und die 35% Zulage)