Hi Parasympathisch,
vom Prinzip her teile ich deine Einstellung. Selbstverständlich ist das durchaus etwas, bei dem wir als Pflegekräfte mehr Ahnung haben.
In der Praxis wird das nur in vielen Einrichtungen so gehandhabt, dass alles, was sich im Rahmen einer behandlungspflegerischen Tätigkeit bewegt ärztlich verordnet wird.
Sprich: O2-Gabe ist ärztliche Tätigkeit, somit ist alles was damit zu tun hat (eben auch der Wechsel der Brille, das Wassers etc.) zu verordnen.
Kannst du auch erweitern auf bspw. PEG-Verbandswechsel,...
Unsere Ärzte handhaben das so, dass sie fragen, wie oft das gemacht werden soll, okay sagen und dann ihr Handzeichen machen. Im Endeffekt entscheiden wir das gemeinsam und sie zeichnens dann ab.
Das soll jedoch nicht heißen, dass die Pflege sich hinter den Ärzten versteckt, das ist eine Maßnahme zur Absicherung. Teilweise machen MDK und Heimaufsicht den Heimen das Leben doch recht schwer, weshalb teilweise die Einstellung überwiegt, sich alles, aber auch absolut alles verordnen zu lassen.
Ohne vom Thema abschweifen zu wollen, ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung:
Wir sind uns sicher einig, dass die Mobilisation eine pflegerische Tätigkeit ist und wir hier mehr wissen haben als Ärzte.
So, nun war es so, wir hatten eine Bewohnerin, die mehrmals nach Mobilisation kollabiert ist. Also haben wir sie nur noch selten, bzw. zum Schluss gar nicht mehr mobilisiert. Es ging ihr soweit gut, solange sie im Bett war, war ansprechbar, sehr kommunikativ etc. sobald sie draußen war, verschlechterte sich ihr Zustand stark.
Dann kam der MDK, sah sich ausgerechnet diese Dame genauer an und wollte natürlich wissen, warum sie seit längerem nur noch im Bett war, ihr ginge es ja gut. Wir haben ihnen erklärt wie das war, war ja auch an der Dokumentation nachvollziehbar...Nun haben aber die netten Menschen vom MDK gemeint, dass das so nicht ginge. Sie würde ja schließlich wegen einem medizinischen Grund nicht mehr mobilisiert werden. Und wenn das so ist, müsste dies ärztlich rückgesprochen sein.
Sprich der Arzt hätte (laut MDK) dokumentieren müssen, dass es aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, die Bewohnerin zu mobilisieren. Da dies nicht geschehen ist, würden sie eigentlich darauf rückschließen müssen, dass wir einfach keine Lust hatten sie raus zu setzen.
Seither haben wir die Anordnung uns alles verordnen zu lassen. Das hat aber nichts mit dem Selbstbewusstsein der Pflege zu tun, die Einrichtungen wollen sich einfach absichern.
So ist das leider...