
Sdele heute habe ich ausführlich telefoniert. Ein guter Freund von mir - hat sich von einem Fachmann in Sachen Sozialversicherungen beraten lassen.
Fazit: Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Ambuanten Pflegediensten als Freelancer arbeitet lebt immer mit dem Risiko als scheinselbstständig eingestuft zu werden.
Dabei ist es nach der neuen Rechtsprechung völlig unerheblich ob man mehre Auftraggeber:
"Da es - wie oben bereits erwähnt - die ehemals im Gesetz enthaltenen fünf Kriterien nicht mehr gibt, reduziert sich die aktuelle gesetzliche Regelung auf folgende Definition: "Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers" (§ 7 Abs. 1 SGB IV
). Demnach kann also selbst bei einer Eingliederung und Weisungsgebundenheit nicht zwangsläufig eine abhängige und damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angenommen werden: Beide Aspekte werden vom Gesetzgeber explizit lediglich als "Anhaltspunkte" bezeichnet."
Quelle: GULP - Knowledge Base: Selbstständig oder angestellt?
Im weiteren werden Kriterien genannt, die für eine Selbstständigkeit sprechen aber auch hier gilt: Es liegt schlussendlich im Ermessen desjenigen, der die Sache bearbeitet und nach Meinung des Fachmanns hat man wenig Chancen aus der Scheinselbstständigkeitsnummer wieder rauszukommen, wenn sie denn mal bescheinigt wurde.
Die Fälle in denen einzelne Statusfeststellungverfahren beantragt haben die positiv beschieden wurden können nicht verallgemeinert werden. Aktuell traf ich einen anderen Kollegen, der zeitgleich mit einer weiteren Kollegin in einer Einrichtung tätig war - ihr wurde Selbstständigkeit bescheinigt - ihm die Scheinselbstständigkeit. Das ganze gleicht einem Roulettespiel.
Die Gründung einer UG - haftungsbeschränkt - oder einer Mini-GmbH klingt auf den ersten Blick verlockend beinhaltet aber einen Haufen eigentlich unnötiger Arbeit und Kosten. So fallen nicht nur die Gründungskosten die überschaubar sind an sondern auch laufende Kosten für: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Buchhaltung (oder kann das hier jemand sicher selbst), Lohnbuchhaltung (da man sich ja dann als mitarbeitender (angestellter) Geschäftsführer selbst vermittelt - incl. aller Anmeldungen, Abmeldungen bei den Sozialversicherungen), so wie ein Jahresabschluss, der verpflichtend durch einen Externen (Steuerberater) gemacht werden muss und mal locker auch 4 stellig kosten kann.
Was also tun?
Die Empfehlung des Fachmanns: Einfach weitermachen wo kein Kläger da kein Richter. Man muss diese Statusfeststellungsverfahren wohl nicht mal ausfüllen - da eine Statusfeststellung NUR auf Antrag durchgeführt wird. In dem Fall in dem bei einer Einrichtung entsprechendes bei einer Betriebsprüfung anberaumt wird, kann man sich auch einfach von diesem Auftraggeber trennen und gut.
Was hilft vielleicht?
Die üblichen Kriterien wie mehrere Auftraggeber - weil in den Köpfen noch die alten Regelungen spuken.
Jemanden sozialversicherungspflichtig anstellen - dessen Tätigkeit muss aber in Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen. D.h. meine Idee mit Haushaltshilfe zieht nicht - schade eigentlich. Dies ist aber auch keine sichere Sache. Danach kann man einen Antrag an die Rentenkasse auf freiwillige Versicherung stellen - und ist erst mal aus dem Fokus... erst mal, wenn alles gut geht.
D.h. im Moment gibt es keine wirklich sicheren Alternativen - auch die Ein-Gesellschafter-GmbH ist nach meinen Recherchen nicht wirklich aus dem Schneider.... den Link hab ich gerade nicht parat.
Was also tun? Vielleicht sollten wir Selbstständigen in der Pflege da endlich mal vorausgehen und etwas tun statt nur den Kopf einzuziehen.
Wer den obigen Link gelesen hat sieht, dass es dort um ITler geht - also auch nicht gerade Geringverdiener und ausgebeutete arme Hascherl - um die ging es aber ursprünglich mal und um deren Schutz.
Die Forderung m.E. könnte lauten, dass ab einem gewissen nachgewiesenen durchschnittlichen Einkommen/Umsatz - je nach Berufsgruppe festgeschrieben, das ÜBER den Durchschnittlichen Einkommen eines entsprechenden Festangestellten liegt ist die Fragestellung der Scheinselbstständigkeit unerheblich.
Andere schaffen es auch sich Lobby zu verschaffen - wir sollten das auch tun. Vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes, der zu wenigen Auszubildenden, der kurzen Verweildauer im Beruf sind wir Selbstständigen mit unserer hohen Eigenmotivation, mit unserer Berufserfahrung eine gesunde Säule der krankenden pflegerischen Versorgung in diesem Land.
Dies müssen wir zu Gehör bringen - z.B im Gesundheitsministerium , beim eigenen Abgeordneten im Bundestag, im Landtag, der Partei der man zugeneigt ist, in der Presse - dir regionalen und der überregionalen. Das kann zu einer Imageaufwertung führen - W
Fazit: Wer in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Ambuanten Pflegediensten als Freelancer arbeitet lebt immer mit dem Risiko als scheinselbstständig eingestuft zu werden.
Dabei ist es nach der neuen Rechtsprechung völlig unerheblich ob man mehre Auftraggeber:
"Da es - wie oben bereits erwähnt - die ehemals im Gesetz enthaltenen fünf Kriterien nicht mehr gibt, reduziert sich die aktuelle gesetzliche Regelung auf folgende Definition: "Beschäftigung ist die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers" (§ 7 Abs. 1 SGB IV

Quelle: GULP - Knowledge Base: Selbstständig oder angestellt?
Im weiteren werden Kriterien genannt, die für eine Selbstständigkeit sprechen aber auch hier gilt: Es liegt schlussendlich im Ermessen desjenigen, der die Sache bearbeitet und nach Meinung des Fachmanns hat man wenig Chancen aus der Scheinselbstständigkeitsnummer wieder rauszukommen, wenn sie denn mal bescheinigt wurde.
Die Fälle in denen einzelne Statusfeststellungverfahren beantragt haben die positiv beschieden wurden können nicht verallgemeinert werden. Aktuell traf ich einen anderen Kollegen, der zeitgleich mit einer weiteren Kollegin in einer Einrichtung tätig war - ihr wurde Selbstständigkeit bescheinigt - ihm die Scheinselbstständigkeit. Das ganze gleicht einem Roulettespiel.
Die Gründung einer UG - haftungsbeschränkt - oder einer Mini-GmbH klingt auf den ersten Blick verlockend beinhaltet aber einen Haufen eigentlich unnötiger Arbeit und Kosten. So fallen nicht nur die Gründungskosten die überschaubar sind an sondern auch laufende Kosten für: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Buchhaltung (oder kann das hier jemand sicher selbst), Lohnbuchhaltung (da man sich ja dann als mitarbeitender (angestellter) Geschäftsführer selbst vermittelt - incl. aller Anmeldungen, Abmeldungen bei den Sozialversicherungen), so wie ein Jahresabschluss, der verpflichtend durch einen Externen (Steuerberater) gemacht werden muss und mal locker auch 4 stellig kosten kann.
Was also tun?
Die Empfehlung des Fachmanns: Einfach weitermachen wo kein Kläger da kein Richter. Man muss diese Statusfeststellungsverfahren wohl nicht mal ausfüllen - da eine Statusfeststellung NUR auf Antrag durchgeführt wird. In dem Fall in dem bei einer Einrichtung entsprechendes bei einer Betriebsprüfung anberaumt wird, kann man sich auch einfach von diesem Auftraggeber trennen und gut.
Was hilft vielleicht?
Die üblichen Kriterien wie mehrere Auftraggeber - weil in den Köpfen noch die alten Regelungen spuken.
Jemanden sozialversicherungspflichtig anstellen - dessen Tätigkeit muss aber in Zusammenhang mit der Selbstständigkeit stehen. D.h. meine Idee mit Haushaltshilfe zieht nicht - schade eigentlich. Dies ist aber auch keine sichere Sache. Danach kann man einen Antrag an die Rentenkasse auf freiwillige Versicherung stellen - und ist erst mal aus dem Fokus... erst mal, wenn alles gut geht.
D.h. im Moment gibt es keine wirklich sicheren Alternativen - auch die Ein-Gesellschafter-GmbH ist nach meinen Recherchen nicht wirklich aus dem Schneider.... den Link hab ich gerade nicht parat.
Was also tun? Vielleicht sollten wir Selbstständigen in der Pflege da endlich mal vorausgehen und etwas tun statt nur den Kopf einzuziehen.
Wer den obigen Link gelesen hat sieht, dass es dort um ITler geht - also auch nicht gerade Geringverdiener und ausgebeutete arme Hascherl - um die ging es aber ursprünglich mal und um deren Schutz.
Die Forderung m.E. könnte lauten, dass ab einem gewissen nachgewiesenen durchschnittlichen Einkommen/Umsatz - je nach Berufsgruppe festgeschrieben, das ÜBER den Durchschnittlichen Einkommen eines entsprechenden Festangestellten liegt ist die Fragestellung der Scheinselbstständigkeit unerheblich.
Andere schaffen es auch sich Lobby zu verschaffen - wir sollten das auch tun. Vor dem Hintergrund des Pflegenotstandes, der zu wenigen Auszubildenden, der kurzen Verweildauer im Beruf sind wir Selbstständigen mit unserer hohen Eigenmotivation, mit unserer Berufserfahrung eine gesunde Säule der krankenden pflegerischen Versorgung in diesem Land.
Dies müssen wir zu Gehör bringen - z.B im Gesundheitsministerium , beim eigenen Abgeordneten im Bundestag, im Landtag, der Partei der man zugeneigt ist, in der Presse - dir regionalen und der überregionalen. Das kann zu einer Imageaufwertung führen - W
- Wir sind die die dann noch da sind, wenn sonst keiner mehr da ist.
- Wir wehren uns gegen Zwangsanstellung und gegen das Hineingepresst werden in Unternehmergesellschaften die viel kosten und keinerlei Gewinn bringen.
- Wir verdienen gut - wir zahlen auch gut - Krankenversicherung, Rentenversicherung, Steuer.
- Gegen Bevormundung durch falschverstandene Beschützer-Gesetze und Gängelung durch Sozialkassen
- Wir wollen nicht beschützt werden und wir müssen nicht beschützt werden, denn wir sind in der Lage mehr als gut für unseren Unterhalt und den unserer Lieben zu sorgen - besser als vorher im Angestelltenverhältnis.
- Qualifikation
- PFK Intensiv und Anästhesie
- Fachgebiet
- Freiberufler, Intensiv und Anästhesie
- Weiterbildungen
- abgebrochenes Studium von anno dunnemal, FWB Anästhesie und Intensiv, FWB Stationsleitung, Peer Toutoring Kinaesthetics,