
Christian Kröhl
Administrator
Teammitglied
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Dass diese seit 2007 laufende Diskussion (https://pflegeboard.de/ausserklinische-intensivpflege/30433-infos-ueber-gip-intensivpflege.html) durch die Gesellschaft für medizinische Intensivpflege (GIP Intensivpflege) sehr aufmerksam verfolgt wird und wiederholt auf recht fragwürdige Weise versucht wurde, Einfluss auf hier veröffentlichte Beiträge, Autoren und Meinungsäusserungen zu nehmen, ist euch nicht neu und im dortigen Themenstrang nachzulesen. Gleichwohl ist euch die sicher nur zufällig zeitgleiche Bildung des GIP-eigenen sogenannten Social Media Team ebenfalls nicht entgangen.
In der Vergangenheit haben wir diesen Themenstrang - unseren Möglichkeiten nach - ebenfalls im Auge behalten und sind regelmäßig dann eingeschritten, wenn Autoren in ihren Beiträgen die Rechte Dritter verletzten. Neu ist jedoch die Qualität und das Engagement, mit dem der Geschäftsführer und Rechtsanwalt Carrasco-Thiatmar neuerdings gegen unliebsame Beiträge in dieser Diskussion versucht vorzugehen.
Einstweilige Verfügung
Am 05. Februar 2015 erreichte uns ein Schreiben der Rechtsanwältin Bernadette Thier-Schreiber aus Münster - im Namen und Auftrag der Gesellschaft für medizinische Intensivpflege mbH Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Carrasco-Thiatmar - in dem uns mitgeteilt wurde, dass am 29. Januar 2015 eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht Emden erwirkt worden sei, die uns verpflichte, einen kritikhaltigen Beitrag aus diesem Themenstrang zu entfernen. Tatvorwurf und Grundlage des Gerichtsbeschlusses soll die "Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptung und Schmähkritik" sein.
Da wir im Rahmen der Entstehung der einstweiligen Verfügung und auf Grund der von der Antragstellerin behaupteten "Dringlichkeit des Falles" nicht angehört wurden und somit auch keine Stellungnahme abgeben konnten, sind wir dem gerichtlichen Beschluss selbstverständlich zunächst gefolgt und haben den strittigen Beitrag bis zum Abschluss des Verfahrens aus dem sichtbaren Bereich des Forums entfernt.
Natürlich haben wir uns den Beitrag jedoch auch schon vorher angesehen und kamen bereits da zu dem Schluss, das besagter Inhalt sich weder als eine unwahre Tatsachenbehauptung, noch als Schmähkritik qualifiziert, wie dies von GIP Intensivpflege behauptet wird. Diese Auffassung vertreten wir auch heute noch.
Nachvollziehbarer Weise sind kritische Beiträge zu einem Unternehmen - die zudem auf Seite 1 der Suchergebnisse direkt unter den Einträgen der firmeneigenen Webseite und Angebote listen - den dort Verantwortlichen ein Dorn im Auge. Pflegeboard.de verwehrt sich jedoch dagegen, den freien und rechtmäßigen Meinungs- und Erfahrungsaustausch seiner Mitglieder durch solche, und unserer Überzeugung nach ungerechtfertigte Angriffe, zur Disposition zu stellen.
Auf Grund unserer Nutzungsbedingungen könnten wir es uns selbstverständlich einfach machen, den Gerichtsbeschluss akzeptieren und die finanziellen Folgen auf den/die Autor/in des strittigen Beitrages abwälzen und wären, wie man so schön sagt, "fein raus". Da der/die Autor/in unserer Überzeugung nach jedoch kein Fehlverhalten begangen hat, dass die der einstweiligen Verfügung zu Grunde liegenden Tatvorwürfe rechtfertigen würde, kommt es für uns daher derzeit auch nicht in Betracht, ihm/ihr gegenüber Regressansprüche geltend zu machen.
Nach Rücksprache mit der uns vertretenden Anwaltskanzlei und Prüfung der ergangenen einstweiligen Verfügung, wurde daher in dieser Woche Widerspruch gegen den Beschluss eingereicht. Wir erwarten somit in Kürze die Anberaumung der mündlichen Hauptverhandlung am Amtsgericht Emden, zu der ich bereits jetzt alle Interessierten einladen möchten.
Dokumentation des Verfahrens
Durch die RA Thier-Schreiber wurden wir im Namen der GIP Intensivpflege u.a. aufgefordert, den strittigen Beitrag nicht nur zu entfernen, sondern dies auch "kommentarlos" zu tun. Nun ist Pflegeboard.de ein Diskussionsforum zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch, dem grundlegenden Wesen einer jeden Diskussionsplattform. In der kommenden Woche werden wir - nach Rücksprache mit unseren Anwälten - daher selbstverständlich auf unseren Seiten einen gesonderten Bereich einrichten, in dem wir fortlaufend und vollständig über die Entwicklungen, Erfahrungen und Einblicke aus diesem Rechtsstreit informieren werden.
Meinungsfreiheit kostet !
Die rechtliche Auseinandersetzung mit GIP Intensivpflege ist für Pflegeboard.de nicht nur ein Präzedenzfall, sondern gleichfalls eine erhebliche finanzielle Belastung, die - vermutlich nicht ganz ungewollt - das Pflegeboard in seiner Existenz gefährden kann. Bereits jetzt belaufen sich die anstehenden Kosten auf annähernd 2.000 EUR und wir gehen davon aus, dass GIP Intensivpflege - im von uns derzeit erwarteten Fall des Unterliegens - auch das Berufungsgericht anrufen wird.
Wir benötigen Deine Hilfe
Um eure und unsere Rechte der freien Meinungsäusserung zu schützen, benötigen wir nicht nur eure Solidarität, sondern auch eure finanzielle Unterstützung! Pflegeboard.de finanziert sich seit je her auschließlich über Werbeeinnahmen und Spenden. Mit dem notwendig gewordenen Prozess übersteigen die zu erwartenden Kosten jedoch unsere Mittel, da wir hierzu in Vorleistung gehen müssen. Wir würden uns daher sehr freuen, wenn auch Du Dich dazu entschliessen würdest, uns mit einer Spende für die Durchführung des Prozesses zu unterstützen.
Für die zweckgebundene Spende haben wir daher ein gesondertes Spendenformular eingerichtet, dass ihr hier findet: Prozess-Spendenformular .
Natürlich könnt ihr auch aus unserer App heraus spenden. Ihr findet das Spendenformular dort unter dem Reiter "Prozess-Spende!". Alle Spenden sind natürlich auch ohne PayPal Konto und dafür per Kreditkarte möglich. Wer lieber die herkömmliche Banküberweisung nutzen möchte, erhält unsere Kontodaten per PN, da wir diese nicht öffentlich kommunizieren möchten. Jeder Betrag ist willkommen! Als Dankeschön kennzeichnen wir alle Spender mit dem Titel "Unterstützer", sofern ihr uns auf dem Spendenformular euren Benutzernamen bekannt gebt.
Vielen Dank!
Die Weiterverbreitung dieses Beitrages (liken, teilen, retweeten, etc) ist ausdrücklich erwünscht.
In der Vergangenheit haben wir diesen Themenstrang - unseren Möglichkeiten nach - ebenfalls im Auge behalten und sind regelmäßig dann eingeschritten, wenn Autoren in ihren Beiträgen die Rechte Dritter verletzten. Neu ist jedoch die Qualität und das Engagement, mit dem der Geschäftsführer und Rechtsanwalt Carrasco-Thiatmar neuerdings gegen unliebsame Beiträge in dieser Diskussion versucht vorzugehen.
Einstweilige Verfügung
Am 05. Februar 2015 erreichte uns ein Schreiben der Rechtsanwältin Bernadette Thier-Schreiber aus Münster - im Namen und Auftrag der Gesellschaft für medizinische Intensivpflege mbH Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Carrasco-Thiatmar - in dem uns mitgeteilt wurde, dass am 29. Januar 2015 eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Amtsgericht Emden erwirkt worden sei, die uns verpflichte, einen kritikhaltigen Beitrag aus diesem Themenstrang zu entfernen. Tatvorwurf und Grundlage des Gerichtsbeschlusses soll die "Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptung und Schmähkritik" sein.
Da wir im Rahmen der Entstehung der einstweiligen Verfügung und auf Grund der von der Antragstellerin behaupteten "Dringlichkeit des Falles" nicht angehört wurden und somit auch keine Stellungnahme abgeben konnten, sind wir dem gerichtlichen Beschluss selbstverständlich zunächst gefolgt und haben den strittigen Beitrag bis zum Abschluss des Verfahrens aus dem sichtbaren Bereich des Forums entfernt.
Natürlich haben wir uns den Beitrag jedoch auch schon vorher angesehen und kamen bereits da zu dem Schluss, das besagter Inhalt sich weder als eine unwahre Tatsachenbehauptung, noch als Schmähkritik qualifiziert, wie dies von GIP Intensivpflege behauptet wird. Diese Auffassung vertreten wir auch heute noch.
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Die rechtliche Auseinandersetzung mit GIP Intensivpflege ist für Pflegeboard.de nicht nur ein Präzedenzfall, sondern gleichfalls eine erhebliche finanzielle Belastung, die - vermutlich nicht ganz ungewollt - das Pflegeboard in seiner Existenz gefährden kann. Bereits jetzt belaufen sich die anstehenden Kosten auf annähernd 2.000 EUR und wir gehen davon aus, dass GIP Intensivpflege - im von uns derzeit erwarteten Fall des Unterliegens - auch das Berufungsgericht anrufen wird.
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- Qualifikation
- Fachkrankenpfleger für Anästhesie & Intensivpflege
- Weiterbildungen
- Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
- Studium
- Gesundheits- und Sozialökonomie, Betriebswirtschaft (VWA)