A
Hallo Zusammen,
1 )weiß jemand wo ich eine Übersicht oder ein Organigramm finde von dem ich pflegerische Entscheidungen rechtssicher ableiten kann.
Also wo Recht auf Selbsstbestimmung, Fürsorgepflicht, Vorgaben der Heimaufsicht, Heimvertrag, Kostenträger, Arzneimittelgesetz, Richtlinien, Pflegestandards, Angehörigenwunsch, ärztlicher Verordnungen.....z. B in einem Entscheidungsbaum aufgeführt sind ?
Auf welche Vorschriften bezieht sich die Heimaufsicht beim Entscheidungsspielraum der Pflege? Wo liegt in einem Heim die Grenze , wann ist eine Maßnahme als pflegerisch zu bewerten, wann brauche ich eine ärztliche Anordnung.
Ich tu mich etwas schwer damit, dass es beispielsweise ok ist einem Bewohner der unter HUsten leidet eine Zigarette anzubieten aber beim Hustentee in die Grauzone gerate
2.
Im Netz, Zeitschriften usw finden Mitarbeiter immer mal wieder Empfehlungen die sie gerne bei unseren Bewohnern anwenden möchten
z. B .
irgendwer hat im Internet angeblich auf einer medizinischen Seite gelesen, dass man zur Säuberung des Gehörgangs den Duschstrahl ins Ohr halten kann. Fachlich fällt mir da eine Menge ein da brauche ich keine Argumentationshilfe aber nach welcher Regel kann ich eine Quelle als relevant für unsere Arbeit aufgreifen und eine andere nicht, auch unter dem Gesichtspunkt der Haftung.
3)Wie kann ich Nichtpflegefachkräften die Notwendigkeit pflegerischer Konzepte in einfachen Argumentationsketten schmackhaft machen
1 )weiß jemand wo ich eine Übersicht oder ein Organigramm finde von dem ich pflegerische Entscheidungen rechtssicher ableiten kann.
Also wo Recht auf Selbsstbestimmung, Fürsorgepflicht, Vorgaben der Heimaufsicht, Heimvertrag, Kostenträger, Arzneimittelgesetz, Richtlinien, Pflegestandards, Angehörigenwunsch, ärztlicher Verordnungen.....z. B in einem Entscheidungsbaum aufgeführt sind ?
Auf welche Vorschriften bezieht sich die Heimaufsicht beim Entscheidungsspielraum der Pflege? Wo liegt in einem Heim die Grenze , wann ist eine Maßnahme als pflegerisch zu bewerten, wann brauche ich eine ärztliche Anordnung.
Ich tu mich etwas schwer damit, dass es beispielsweise ok ist einem Bewohner der unter HUsten leidet eine Zigarette anzubieten aber beim Hustentee in die Grauzone gerate
2.
Im Netz, Zeitschriften usw finden Mitarbeiter immer mal wieder Empfehlungen die sie gerne bei unseren Bewohnern anwenden möchten
z. B .
irgendwer hat im Internet angeblich auf einer medizinischen Seite gelesen, dass man zur Säuberung des Gehörgangs den Duschstrahl ins Ohr halten kann. Fachlich fällt mir da eine Menge ein da brauche ich keine Argumentationshilfe aber nach welcher Regel kann ich eine Quelle als relevant für unsere Arbeit aufgreifen und eine andere nicht, auch unter dem Gesichtspunkt der Haftung.
3)Wie kann ich Nichtpflegefachkräften die Notwendigkeit pflegerischer Konzepte in einfachen Argumentationsketten schmackhaft machen
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- Wohnheim Eingliederungshilfe