Heimaufsicht und MDK sind dabei auch wahrlich keine Instanz, sondern insbesondere dafür berüchtigt, selbst hochillegale Arbeitszeitmodelle - vorsichtig formuliert - sehr großzügig als unbeanstandet durch zu winken oder gar ausdrücklich als "innovativ" zu begrüßen, die später im Rahmen einer Klage eines Arbeitnehmers vom Arbeitsgericht kassiert wurden. Das mag u.U. damit zusammen hängen, das Heimaufsicht und MDK kein Interesse haben an dem Ast zu sägen, auf dem sie sitzen - denn an mangelnder Rechtskenntnis, gerade beim Vorhandensein eigener Rechtsabteilungen, sollte es bei beiden eigentlich nicht mangeln. Der Breaking Point sind unsere Arbeitszeitgesetze und die Entscheidungsinstanz die Arbeitsgerichte - und die Haltbarkeit solcher Arbeitszeitmodelle ist jeweils bis zu dem Zeitpunkt limitiert, an dem ein Mitarbeiter oder ein Betriebsrat dagegen rechtlich vorgeht.
Dass solche Klagen nur in einem Prozentil der Fälle vor Gericht und mit einem Urteil enden, liegt an der Behäbigkeit und viel zu oft an der Unkenntnis der Rechtslage seitens der Arbeitnehmer, nicht selten auch an der fehlenden Rechtsschutversicherung und/oder der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft (inkl. Rechtsschutzversicherung). Und selbst in den Fällen, in denen Arbeitnehmer klagen, lassen sie sich vor Urteilsverkündung auf einen Vergleich mit dem Arbeitgeber ein - womit ein Urteil, auf das sich auch alle anderen Mitarbeiter des Unternehmens berufen könnten, abgewendet wird.
Die Rechtslage ist in Deinem Fall jedoch völlig unzweideutig.
Wenn nicht alle Pflegeeinrichtungen geschlossen werden sollen, die mit weniger als zwei Pflegeeinheiten existieren - welche Lösung bietet sich an?
In dem sich Betreiber und Einrichtungen notfalls an die Gerichte wenden und die Krankenkassen zur Erstattung der tatsächlichen Aufwendungen in Anspruch nehmen. In der außerklinischen Intensivpflege ist das beispielsweise inzwischen recht häufig zu beobachten. M.E. gibt es jedoch nach wie vor viel zu wenig mutige Unternehmen, die den Kassen hier Paroli bieten und sie in ihre Schranken weisen lassen.