
Position zu Arztinformationssystem über Zusatznutzen von Arzneimitteln: Gemeinsames Statement von BÄK, AkdÄ, KBV, KV Westfalen-Lippe, DKG, AWMF und BAG Selbsthilfe
Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung schneller und stärker zum Wohle der Patientenversorgung eingesetzt werden. Dafür müssen die Ergebnisse der Nutzenbewertung gut verständlich dem Arzt zur Verfügung stehen. Als Instrument soll ein Arztinformationssystem (AIS) etabliert werden. Die dafür notwendige Rechtsverordnung erlässt das…
Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft
Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz sieht vor, dass die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung schneller und stärker zum Wohle der Patientenversorgung eingesetzt werden. Dafür müssen die Ergebnisse der Nutzenbewertung gut verständlich dem Arzt zur Verfügung stehen. Als Instrument soll ein Arztinformationssystem (AIS) etabliert werden. Die dafür notwendige Rechtsverordnung erlässt das…
Quelle: Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft