in den vergütungsvereinbarungen mit den krankenkassen, ist vorgeschrieben, wer mit welcher qualifikation welche behandlungspflege durchführen darf. das heisst nicht, das eine anders qualifizierte person, diese behandlungspflege nicht durchführen darf oder kann, die leistung kann dann der krankenkasse aber nicht mehr in rechnung gestellt werden, ansonsten handelt es sich um abrechnungsbetrug. in jedem bundesland sehen die regelungen anders aus. in nrw gehört die portversorgung zu der LG 4 und darf nur von Pflegefachkräften (GuK, GuKK,AP 3 jährig ausgebildet) erbracht werden bzw. abgerechnet werden. da interessiert es auch nicht, ob der arzt irgendwem ne befähigungserklärung oder einen portschein ausstellt. mag sein, das es in krankenhäusern oder altenheimen anders aussieht, dazu kann ich nichts sagen. zu klären bleibt noch, was du unter portversorgung genau verstehst. das spülen des zugangs, an- und abhängen von parenteraler ernährung und flüssigkeit z.b. nacl sowie der verbandswechsel sind abrechenbar. medikamentengabe über port, blutentnahme, portnadelwechsel sind keine leistungen der häuslichen krankenpflege und durch einen pflegedienst auch nicht abrechenbar. dies muss vom arzt selbst, oder sonst wem, erbracht werden. nachzulesen in den hkp richtlinien. der nadelwechsel wird meist durch speziell fortgebildete pflegekräfte der lieferfirmen für die ernährung durchgeführt. der arzt deligiert die versorgung, durch die verordnung häuslicher krankenpflege, an einen dazu befähigten pflegedienst (der pat. hat hier natürlich mitspracherecht), und nicht an eine spezielle pflegekraft. wenn die pflegedienstleitung eine verordnung häuslicher krankenpflege entgegennimmt, muss sie prüfen, ob sie ausreichend qualifiziertes personal hat, um die leistungen zu erbringen, ansonsten muss sie die übernahme des pat. ablehnen. alleine die pdl ist dafür verantwortlich, wen sie dort zur versorgung hinschickt und wen nicht, mit allen konsequenzen die dazu gehören (abrechnungsbetrug, mögliche behandlungsfehler, haftung). sie sollte sich selbstverständlich an die gesetzlichen regelungen und vorgaben halten. sollte etwas passieren, hält sie den kopf dafür hin, und selbstverständlich auch der durchführende mitarbeiter. jeder, der die durchführung bestimmter maßnahmen nicht beherrscht, und weiss, das er sie eigentlich auch nicht durchführen darf, egal welche berufliche qualifikation er hat, ist verpflichtet die durchführung abzulehnen. bleibt uns nur, im sinne des patienten, zu hoffen, das alles gut geht und alles seine richtigkeit hat!!!