J
Quelle WAZ vom 13. Oktober 2007
Oberhausen
Mit einer Anzeige wegen unterlassender Hilfeleistung gegen die Pflegekraft sowie Verletzung der Aufsichtspflicht gegen den Pflegedienst xy endete gestern vorläufig ein tragisches Ereignis.
Donnerstagmorgen um neun Uhr klingelt die Pflegekraft bei Pat B.D.(76), um ihren Dienst zu versehen. Da die Pat. nicht öffnete, greift die Pflegekraft zum Handy. Obwohl die Pat. nicht antwortet, fährt sie zum nächsten Einsatzort, ohne sich zu sorgen. Später schaut die Tochter bei der pflegebedürftigen Mutter vorbei. Als ihr nicht geöffnet wird, benachrichtigt sie ihre Schwester, die einen Schlüssel für die Wohnung besitzt. Gemeinsam öffnen sie die Wohnung, finden B.E. am Boden liegend und rufen einen Rettungswagen. Die Bewusslose wird ins Krankenhaus eingeliefert.
H.B. ist fassungslos, als er erfährt, dass die Pflegekraft den Schlüssel zur Wohnung seiner Schwiedermutter im Büro vergessen hat:"Wie kann es passieren, dass sich eine Fachkraft in einer solchen Situation derartig unprofessionell verhält?"
Mehrer Fehler zugleich
H.O. Vorsitzender des Pflegedienstes, bestäigt, dass hier mehrere Fehler auf einmal gemacht worden sind. Auch er spricht von "grober Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht" und versteht, dass die Angehörigen wütend sind.
"Dennoch muss ich der Mitarbeiterin Gelegenheit geben, sich schriftlich zum Vorfall zu äußern." Für die "einfache Pflegetätigkeit", um die es hier ging, sei es angemessen, eine ausgebildetet Krankenpflegehelferin einzusetzen.
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Anhand dieses Falles sieht man einmal wieder sehr deutlich, wie schnell man als Pflegekraft mit einem Bein im Gefängnis steht. Wie oft sind es Kleinigkeiten und unglückliche Umstände, die dazu führen zivil wie auch strafrechtlich belangt / verfolgt zu werden.
Ich möchte nicht in der Haut dieser Pflegekraft stecken.
Mfg
Jogibaer
Oberhausen
Mit einer Anzeige wegen unterlassender Hilfeleistung gegen die Pflegekraft sowie Verletzung der Aufsichtspflicht gegen den Pflegedienst xy endete gestern vorläufig ein tragisches Ereignis.
Donnerstagmorgen um neun Uhr klingelt die Pflegekraft bei Pat B.D.(76), um ihren Dienst zu versehen. Da die Pat. nicht öffnete, greift die Pflegekraft zum Handy. Obwohl die Pat. nicht antwortet, fährt sie zum nächsten Einsatzort, ohne sich zu sorgen. Später schaut die Tochter bei der pflegebedürftigen Mutter vorbei. Als ihr nicht geöffnet wird, benachrichtigt sie ihre Schwester, die einen Schlüssel für die Wohnung besitzt. Gemeinsam öffnen sie die Wohnung, finden B.E. am Boden liegend und rufen einen Rettungswagen. Die Bewusslose wird ins Krankenhaus eingeliefert.
H.B. ist fassungslos, als er erfährt, dass die Pflegekraft den Schlüssel zur Wohnung seiner Schwiedermutter im Büro vergessen hat:"Wie kann es passieren, dass sich eine Fachkraft in einer solchen Situation derartig unprofessionell verhält?"
Mehrer Fehler zugleich
H.O. Vorsitzender des Pflegedienstes, bestäigt, dass hier mehrere Fehler auf einmal gemacht worden sind. Auch er spricht von "grober Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht" und versteht, dass die Angehörigen wütend sind.
"Dennoch muss ich der Mitarbeiterin Gelegenheit geben, sich schriftlich zum Vorfall zu äußern." Für die "einfache Pflegetätigkeit", um die es hier ging, sei es angemessen, eine ausgebildetet Krankenpflegehelferin einzusetzen.
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Anhand dieses Falles sieht man einmal wieder sehr deutlich, wie schnell man als Pflegekraft mit einem Bein im Gefängnis steht. Wie oft sind es Kleinigkeiten und unglückliche Umstände, die dazu führen zivil wie auch strafrechtlich belangt / verfolgt zu werden.
Ich möchte nicht in der Haut dieser Pflegekraft stecken.
Mfg
Jogibaer
- Qualifikation
- Unternehmer,Fachwirt SG,QMB,Rettass,Krpfl,
- Fachgebiet
- Ambulante Pflege