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Guten Abend!
In einer Institution dürfen die Patienten rauchen (Einzelzimmer, Terrasse). Manche müssen dabei jedoch beaufsichtigt werden, d.h. sie dürfen nicht alleine rauchen.
Rauchende Kollegen übernehmen das in der Regel gerne.
Was ist aber nun, wenn eine Pflegekraft das nicht machen möchte und einem dieser Patienten zugeteilt ist? Meistens kann man einen der Kollegen bitten, aber wie ist es eigentlich mit der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers?
Darf sich eine Pflegekraft regelrecht weigern, mit einem Patienten zu rauchen, bzw. "mit" zu rauchen?
Dabei spielt es keine Rolle, ob im Zimmer oder draußen geraucht wird, ab kriegt man es sowieso.
In einer Institution dürfen die Patienten rauchen (Einzelzimmer, Terrasse). Manche müssen dabei jedoch beaufsichtigt werden, d.h. sie dürfen nicht alleine rauchen.
Rauchende Kollegen übernehmen das in der Regel gerne.
Was ist aber nun, wenn eine Pflegekraft das nicht machen möchte und einem dieser Patienten zugeteilt ist? Meistens kann man einen der Kollegen bitten, aber wie ist es eigentlich mit der Sorgfaltspflicht des Arbeitgebers?
Darf sich eine Pflegekraft regelrecht weigern, mit einem Patienten zu rauchen, bzw. "mit" zu rauchen?
Dabei spielt es keine Rolle, ob im Zimmer oder draußen geraucht wird, ab kriegt man es sowieso.
- Qualifikation
- Pflegefachkraft
- Fachgebiet
- Pflege