B
Ich arbeite in einem mittelgroßen Seniorenheim eines kirchlichen Trägers als Wohnbereichsleitung. Das Haus besteht aus drei Wohnbereichen. Seit dem ich in diesem Haus arbeite existieren für die Mitarbeiter des Hauses die in der Pflege arbeiten keine Pausenräume. Die Dienstzimmer sind miniklein und bieten gerade einmal zwei sitzenden Personen Platz. Noch dazu ist in diesen Räumen das Essen und Trinken nicht gestattet. Die Raucherregelung wird hingegen sehr großzügig gehandhabt. Das Rauchen ist auch für die Mitarbeiter der Pflege in eingerichteten Rauchecken für die Bewohner auf dem Flur der Wohnbereiche gestattet. Da ich jedoch seit einem Jahr Nichtraucher bin bedeutet dies, dass ich jeden Tag gezwungen bin meine Frühstückspause in der Raucherecke auf dem Flur zu verbringen. Nur an Tagen mit schönem Wetter kann ich diese im Garten an der frischen Luft verbringen.
Nun zu meinen Fragen:
- ist eine Einrichtung verpflichtet Pausenräume für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen?
- Müssen Pausenräume gewissen Mindestanforderungen entsprechen? (Größe, Helligkeit, Belüftung) ?
- Wie steht es mit dem Nichtraucherschutz?
Für zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar! Leider ist auch unsere MAV bei diesem Thema etwas überfordert!
Nun zu meinen Fragen:
- ist eine Einrichtung verpflichtet Pausenräume für die Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen?
- Müssen Pausenräume gewissen Mindestanforderungen entsprechen? (Größe, Helligkeit, Belüftung) ?
- Wie steht es mit dem Nichtraucherschutz?
Für zahlreiche Antworten wäre ich sehr dankbar! Leider ist auch unsere MAV bei diesem Thema etwas überfordert!
- Qualifikation
- Altenpfleger/WBL
- Fachgebiet
- Pflegeheim