
Lg Kati
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- Innere Medizin
Hallo minchen:grin: ,Freiheitsentziehende Maßnahmen benötigen i m m e r einen richterlichen
Beschluß, sonst macht man sich strafbar ! Außnahmesituationen sind WE
und Feiertage , da darfst du 24Std - 48 Std. fixieren falls erforderlich .
Aber immer sehr gut dokumentieren , dabei immer versuchen ohne Fixierung
auszukommen Matratze , Isomatte vorlegen usw. Danach muß unbedingt
der richterliche Beschluß eingeholt werden !
Hallo Lebasi,Gezetzlich ist es auch fütdie ambulante Pflege vorgeschrieben, es läßt sich leider ( wie vieles andere )nicht immer umsetzen.