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Hallo zusammen,
vor kurzem stieß ich auf einen Artikel, der besagt, dass der Nachtdienstzuschlag für Dauernachtarbeit in einem Betrieb ohne Tarifvertrag 30 % vom Brutto betragen muss. Diesbezüglich erging ein Grundsatzurteil (Aktenzeichen 10 AZR 423/14)
Quelle: Gericht legt Nachtzuschlag auf mindestens 25 Prozent fest
Ich selbst arbeite seit 12 Jahren als examinierter Dauernachtdienst (160 Std monatlich = Vollzeit) in einem privaten Alten- und Pflegeheim. Mein Nachtdienstzuschlag beträgt aktuell 8,12 % vom Brutto. Daneben erhalte ich 100 % Zuschlag für Arbeit in einen Feiertag hinein, Zuschläge für sonntags gibt es nicht.
Mich würde interessieren, ob andere Mitglieder von diesem Grundsatzurteil gehört haben, und ob der eine oder andere versucht, einen höheren Nachtdienstzuschlag zu erstreiten und wenn ja, auf welche Weise ...
vor kurzem stieß ich auf einen Artikel, der besagt, dass der Nachtdienstzuschlag für Dauernachtarbeit in einem Betrieb ohne Tarifvertrag 30 % vom Brutto betragen muss. Diesbezüglich erging ein Grundsatzurteil (Aktenzeichen 10 AZR 423/14)
Quelle: Gericht legt Nachtzuschlag auf mindestens 25 Prozent fest
Ich selbst arbeite seit 12 Jahren als examinierter Dauernachtdienst (160 Std monatlich = Vollzeit) in einem privaten Alten- und Pflegeheim. Mein Nachtdienstzuschlag beträgt aktuell 8,12 % vom Brutto. Daneben erhalte ich 100 % Zuschlag für Arbeit in einen Feiertag hinein, Zuschläge für sonntags gibt es nicht.
Mich würde interessieren, ob andere Mitglieder von diesem Grundsatzurteil gehört haben, und ob der eine oder andere versucht, einen höheren Nachtdienstzuschlag zu erstreiten und wenn ja, auf welche Weise ...
- Qualifikation
- Altenpfleger
- Fachgebiet
- Nachtdienst