K
Hallo !
Ich bin Krankenschwester auf einer chirurgischen Station und bitte dringendst um Hilfe!
Eine meiner Kolleginnen wurde von 3 Patientinnen, die zusammen in einem Zimmer untergebracht waren, beschuldigt, sie nicht ausreichend versorgt zu haben. Der Sohn einer dieser Patientinnen schloss sich nach einer fälschlichen und überdramatisierten Schilderung seiner Mutter kurzerhand telefonisch mit der Geschäftsleitung unseres Hauses kurz und drohte mit einer öffentlichen Beschwerde.
Daraufhin wurde diese Schwester zur Pflegedienstleitung beordert und bekam eine schriftliche Abmahnung!
Ich und die anderen Kolleginnen auf Station sind von der Unschuld der betreffenden Schwester nach ihrer glaubhaften Schilderung überzeugt und sind alle derselben Meinung - diese Pflegekraft übt ihr Amt stets mehr als sorgfältig aus und verdient weder eine ungerechtfertigte Abmahnung, noch Vorwürfe wie "geschäftsschädigendes Arbeiten" und "unfreundliches Verhalten".....diese Schwester ist einfach so lieb zu Patienten, wie es nur irgend möglich ist :blushing:
Es kam an diesem Tag noch dazu, daß der Sohn der Patientin erbost war darüber, daß eine gewisse Untersuchung am Wochenende nicht stattfand.
Ich möchte meiner Kollegin so gerne helfen, weiß aber nicht, ob und welche Rechte sie in diesem Fall als Arbeitnehmerin hat!
Was kann ich selbst unternehmen?
Kann man gegen eine solche Abmahnung Einspruch erheben?
Wer weiß Rat ???
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich bin Krankenschwester auf einer chirurgischen Station und bitte dringendst um Hilfe!
Eine meiner Kolleginnen wurde von 3 Patientinnen, die zusammen in einem Zimmer untergebracht waren, beschuldigt, sie nicht ausreichend versorgt zu haben. Der Sohn einer dieser Patientinnen schloss sich nach einer fälschlichen und überdramatisierten Schilderung seiner Mutter kurzerhand telefonisch mit der Geschäftsleitung unseres Hauses kurz und drohte mit einer öffentlichen Beschwerde.
Daraufhin wurde diese Schwester zur Pflegedienstleitung beordert und bekam eine schriftliche Abmahnung!
Ich und die anderen Kolleginnen auf Station sind von der Unschuld der betreffenden Schwester nach ihrer glaubhaften Schilderung überzeugt und sind alle derselben Meinung - diese Pflegekraft übt ihr Amt stets mehr als sorgfältig aus und verdient weder eine ungerechtfertigte Abmahnung, noch Vorwürfe wie "geschäftsschädigendes Arbeiten" und "unfreundliches Verhalten".....diese Schwester ist einfach so lieb zu Patienten, wie es nur irgend möglich ist :blushing:
Es kam an diesem Tag noch dazu, daß der Sohn der Patientin erbost war darüber, daß eine gewisse Untersuchung am Wochenende nicht stattfand.
Ich möchte meiner Kollegin so gerne helfen, weiß aber nicht, ob und welche Rechte sie in diesem Fall als Arbeitnehmerin hat!
Was kann ich selbst unternehmen?
Kann man gegen eine solche Abmahnung Einspruch erheben?
Wer weiß Rat ???
Vielen Dank für Eure Hilfe!
- Qualifikation
- Krankenschwester
- Fachgebiet
- Chirurgische Station