
Hallo zusammen,
ich benötige Euren Rat.
Ein potenzieller AG hat mir einen Vertrag vorgelegt. Das Unternhmen begründet sich gerade neu. Ich soll dort laut AG eine leitende Position übernehmen, die sehr verantwortungvoll ist und die ich auch gern hätte.
Es gibt eine Klausel im AV, die besagt, dass wenn das Unternehmen aus irgendwelchen Gründen später zugelassen oder gar nicht zugelassen wird, auch kein Einstellung erfolgt. Im Klartext: Wenn ich den Vertrag unterschreibe, kündige und ide Sache wird nix, habe ich das Nachsehen.
So eine Klausel habe ich noch nie gesehen.
Soweit ich weiß, ist Vertrag eben Vertrag und das unternehmerische Riskiko des Arbeitgebers. Wenn ich unterschreibe und er hat zu Vertragsbeginn keine Arbeit für mich, muss er trotzdem zahlen, oder?
Mir scheint diese Klausel sittenwidrig und ich traue mich ehrlich gesagt nicht, mich darauf einzulassen. Ohne meinen AV kann der Unternehmer aber nicht gründen.
Ist da vielleicht was faul oder ist der Inhaber nur etwas übervorsichtig?
Danke Mupsi
ich benötige Euren Rat.
Ein potenzieller AG hat mir einen Vertrag vorgelegt. Das Unternhmen begründet sich gerade neu. Ich soll dort laut AG eine leitende Position übernehmen, die sehr verantwortungvoll ist und die ich auch gern hätte.
Es gibt eine Klausel im AV, die besagt, dass wenn das Unternehmen aus irgendwelchen Gründen später zugelassen oder gar nicht zugelassen wird, auch kein Einstellung erfolgt. Im Klartext: Wenn ich den Vertrag unterschreibe, kündige und ide Sache wird nix, habe ich das Nachsehen.
So eine Klausel habe ich noch nie gesehen.
Soweit ich weiß, ist Vertrag eben Vertrag und das unternehmerische Riskiko des Arbeitgebers. Wenn ich unterschreibe und er hat zu Vertragsbeginn keine Arbeit für mich, muss er trotzdem zahlen, oder?
Mir scheint diese Klausel sittenwidrig und ich traue mich ehrlich gesagt nicht, mich darauf einzulassen. Ohne meinen AV kann der Unternehmer aber nicht gründen.
Ist da vielleicht was faul oder ist der Inhaber nur etwas übervorsichtig?
Danke Mupsi
- Qualifikation
- Fachkrankenschwester
- Fachgebiet
- Ambulante Intensivpflege
- Weiterbildungen
-
Pflegeberaterin (BPA)
Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV)
Verantwortliche Pflegefachkraft § 71 SGB XI
Heilpraktikerin
Unternehmerin/Publizistin