AW: Medikamentenverabreichung
und noch einmal eine ganz verallgemeinernde Aussage:
"Wo kein Kläger, da kein Richter"!
bedeutet u. a. so lange nichts schlimmes passiert interessiert sich keiner für die Rechtsprechung oder Richtigkeit, und jeder hält seine Argumente für die richtigen!
Ich bleibe mal bei der Sichtweise unter Berücksichtigung des größt anzunehmenden Unfall "GAU"
Fall 1
wer haftet also, wenn die Arznei stellende Person einen tödlichen Fehler macht und die Arznei ausgebende Person zwar angewiesen, jedoch nicht qualifiziert/examiniert ist?
Fall 2
wer haftet, wenn die angewiesene, ausgebende, nicht qualifizierte/examinierte Kraft einen Fehler macht, wie z.B. Verwechslung des Pat, oder ein angeordnetes Med verabreicht bei dem zum Zeitpunkt der Ausgabe die Indikation zur Einnahme entfällt? (Blutdrucksenker bei zu niedrigem RR; Gabe von Antidiabetoka vei niedrigem Blutzucker; oder der Pat ist aus unbekannter Ursache in einem Bedenklichen Zustand in dem die Med. im Allgemeinen den Zustand verschlechtern)
das sind nur 2 Beispiele bei denen klar wird, wie wichtig es ist spezielle Kenntnisse über die Wirkweise von Med., bzw. das "Früherkennen" von kritischen Zuständen
Wer kann die Frage zum "GAU" verbindlich beantworten?
Mal ganz abgesehen davon wie die Betroffenen sich fühlen werden, wenn einer von beiden glaubt der Andere hätte es doch verhindern können/müssen? Das ist der klassische Fall, in dem der Anordnende hinter dem Ausführenden steht, und zwar so weit hinter ihm entfernt steht, dass er ihm nicht mehr aus den Schwierigkeiten zieht! evtl seine eigene Haut rettet, indem etwaige schriftliche Anweisungen einfach verschwinden!
klar, nun geht es in Verschwörungstheorien über,
soll sich doch jeder selbst die Frage stellen wie sehr er wem vertraut, und ggf bereit ist für ihn gerade zu stehen!