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Hallo zusammen,
es ist bei uns wohl geplant, dass wir demnächst im Nachtdienst die Medikamente für den kommenden Tag stellen/ vorrichten sollen.
Ich arbeite in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg in einem Haus mit 6 Wohngruppen, wobei im Moment nur 4 davon belegt sind. Auf den einzelnen Gruppen wohnen 4 bis 8 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die meisten mit kognitiven Einschränkungen und massiven Verhaltensauffälligkeiten, aber auch psychiatrischen Störungsbildern. Der überwiegende Teil erhält Medikamente (niedrigpotente Psychopharmaka bis zu BTM).
Wir arbeiten in der Regel zu zweit im Nachtdienst. Unser Nachtwachenteam setzt sich aus Heilerziehungspflegerinnen, ein Jugend und Heimerzieher, eine Kinderkrankenschwester und 2 ungelernten Kräften, wovon eine Arzthelferin ist, zusammen. Es kommt auch vor, dass beide ungelernte sich zusammen im Dienst befinden und keine Fachkraft vor Ort ist.
Der Kollege, welcher Erzieher ist, äußerte nun schon, er mache es nicht, da er Medikamente ja gar nicht richten dürfe. Im Tagdienst richten bei uns aber auch Erzieher, Sozialpädagogen und teilweise wohl auch nicht Fachkräfte! Es gibt hier Schulungen, ua auch eine Medikamentenschulung, welche von allen Mitarbeitern jährlich absolviert werden muss. Nun meine Frage. Gibt es Vorgaben, was das Richten der Medikamente angeht? Wenn ich mit einer ungelernten Kraft im Dienst bin und diese die Medikamente auf den Ihr zugeteilten Gruppen richtet, bin ich als Fachkraft dann in der Verantwortung, oder die Hausleitung, welche dieses Vorhehen so angeordnet hat?
Lg
es ist bei uns wohl geplant, dass wir demnächst im Nachtdienst die Medikamente für den kommenden Tag stellen/ vorrichten sollen.
Ich arbeite in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg in einem Haus mit 6 Wohngruppen, wobei im Moment nur 4 davon belegt sind. Auf den einzelnen Gruppen wohnen 4 bis 8 Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene, die meisten mit kognitiven Einschränkungen und massiven Verhaltensauffälligkeiten, aber auch psychiatrischen Störungsbildern. Der überwiegende Teil erhält Medikamente (niedrigpotente Psychopharmaka bis zu BTM).
Wir arbeiten in der Regel zu zweit im Nachtdienst. Unser Nachtwachenteam setzt sich aus Heilerziehungspflegerinnen, ein Jugend und Heimerzieher, eine Kinderkrankenschwester und 2 ungelernten Kräften, wovon eine Arzthelferin ist, zusammen. Es kommt auch vor, dass beide ungelernte sich zusammen im Dienst befinden und keine Fachkraft vor Ort ist.
Der Kollege, welcher Erzieher ist, äußerte nun schon, er mache es nicht, da er Medikamente ja gar nicht richten dürfe. Im Tagdienst richten bei uns aber auch Erzieher, Sozialpädagogen und teilweise wohl auch nicht Fachkräfte! Es gibt hier Schulungen, ua auch eine Medikamentenschulung, welche von allen Mitarbeitern jährlich absolviert werden muss. Nun meine Frage. Gibt es Vorgaben, was das Richten der Medikamente angeht? Wenn ich mit einer ungelernten Kraft im Dienst bin und diese die Medikamente auf den Ihr zugeteilten Gruppen richtet, bin ich als Fachkraft dann in der Verantwortung, oder die Hausleitung, welche dieses Vorhehen so angeordnet hat?
Lg
- Qualifikation
- päd. Fachkraft
- Fachgebiet
- Kinder/Jugendliche
- Weiterbildungen
- Erlebnistherapie, Erlebnispädagogik