M
Hallo !
Ich bin Vollzugsbeamter mit der Zusatzqualifikation zum Krankenpfleger (oder Krankenpfleger mit der Quali zum Vollzugsbeamten..ganz wie man will). Ich arbeite nicht mehr im Strafvollzug sondern bin im MRV §64 StGB tätig.
Sehr gerne würde ich eine Deliktgruppe einführen. Hat da jemand Erfahrung damit. So etwas gibt es nämlich bei uns (noch) nicht. Wegen der Brisanz würde ich Täter gegen die "sexuelle Selbstbestimmung" in einer extra Gruppe aufnehmen...
Der Sinn und Zweck dieser Gruppe soll sein, die (komplementäre) Aufarbeitung der Straftaten die durch den Patienten in der Vergangenheit begangen wurden...
Viele Grüße und Dankeschön !
Ich bin Vollzugsbeamter mit der Zusatzqualifikation zum Krankenpfleger (oder Krankenpfleger mit der Quali zum Vollzugsbeamten..ganz wie man will). Ich arbeite nicht mehr im Strafvollzug sondern bin im MRV §64 StGB tätig.
Sehr gerne würde ich eine Deliktgruppe einführen. Hat da jemand Erfahrung damit. So etwas gibt es nämlich bei uns (noch) nicht. Wegen der Brisanz würde ich Täter gegen die "sexuelle Selbstbestimmung" in einer extra Gruppe aufnehmen...
Der Sinn und Zweck dieser Gruppe soll sein, die (komplementäre) Aufarbeitung der Straftaten die durch den Patienten in der Vergangenheit begangen wurden...
Viele Grüße und Dankeschön !
- Qualifikation
- Krankenpfleger
- Fachgebiet
- Vollzug