K
Hallo zusammen,
ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis im Zuge eines Wechsels kündigen und bin an die Kündigungsfrist gem. §§ 14 bis 16 AT AVR gebunden.
Ich arbeite seit 15.11.2021 in meiner aktuellen Einrichtung und käme bei einer Kündigung zum 30.11.2021 letztlich mit 2 Wochen knapp über die 12 Monate hinaus.
Daher frage ich mich ob es dennoch möglich ist zum 30.11.2021 zu kündigen, statt zum 15.11.2021, da ich gelesen habe das ich ab 12 Monaten Mitgliedschaft in der Einrichtung eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einhalten muss? Lieben Dank für die Hilfe und herzliche Grüße Kratzebart
ich möchte gerne mein Arbeitsverhältnis im Zuge eines Wechsels kündigen und bin an die Kündigungsfrist gem. §§ 14 bis 16 AT AVR gebunden.
Ich arbeite seit 15.11.2021 in meiner aktuellen Einrichtung und käme bei einer Kündigung zum 30.11.2021 letztlich mit 2 Wochen knapp über die 12 Monate hinaus.
Daher frage ich mich ob es dennoch möglich ist zum 30.11.2021 zu kündigen, statt zum 15.11.2021, da ich gelesen habe das ich ab 12 Monaten Mitgliedschaft in der Einrichtung eine Kündigungsfrist von 6 Wochen einhalten muss? Lieben Dank für die Hilfe und herzliche Grüße Kratzebart
- Qualifikation
- Pflegehelfer