. . . wenn es nun mal im Entgeldfortzahlungsgesetz so steht, dann ist es so gültig, ohne Ausnahme (Ausnahmen werde in den Gesetzen meist gleich angefügt), egal ob ich frei oder Urlaub habe. Der Arbeitgeber ist von der AU unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die drei Tage - das bezieht sich dann darauf, wann die AU-Bescheinigung da sein muss. Aber glaub mir - die Arbeitsrichter sind da wenig kulant. Als Entschuldigung gilt nur, wenn ich bewußtlos, mit hohem Fieber oder im Koma liege. Und wieso ist Deine Privatsphäre verletzt, wenn Du anrufst, oder anrufen lässt und mitteilst, dass Du AU bist? DU kannst ja auch ein Telegramm schicken, aber dann bitte eins mit Rückantwortsschein, damit Du sichergestellt hast, dass es angekommen ist . . .
P.S.: interessanterweise nehmen manche Gesetze nicht so ernst und für sich das Recht in Anspruch, selbst Ausnahmen festzulegen. Aber wehe, der böse Arbeitgeber tut so was, dann wird ganz fix darauf gepocht, dass die Gesetze ohne Wenn und Aber gelten . . .