Dieses Problem ist das Problem deiner PDL. Hast du sie angerufen?
Diese bekommt dafür Geld es zu lösen.
Nein du mußt wirklich nur im äußersten Notfall länger bleiben oder gar kurzfristig Überstunden machen. Eine Krankmeldung ist kein wichtiger Notfall. Eine Krankheitswelle die alle deine Kollegen dahin rafft dagegen schon.
Die Rechtliche Lage:
- Nach 10h Dienst ist Feierabend. max. 60h die Woche, die in einem Zeitraum X ausgeglichen seien müssen das du durchschnittlich nicht über 48h in 7 Tagen kommst.
- Wohlmöglich verlierst du für dich den Versicherungsschutz. BG
- Du bist grundsätzlich für Strafrechtlich relevante Fehler selber zuständig in der Form das du generell Bestraft werden würdest. sehr Grob Fahrlässiges Handeln, Vorsatz etc.
- Sollte es ein Fall sein wo du Haftrechtlich belangt wirst, kann dies an deinen AG weitergegeben werden. Wohlmöglich wird das aber nicht seine Versicherung zahlen. Wohlmöglich wird er das auf dich abwälzen wollen.
- Auch solltest du auf dem Heimweg z.b. mit dem Auto einen Unfall haben, der in Verbindung mit der Doppelschicht steht, gibt es mächtig einen auf den Sack. Da machst du dich mit verantwortlich und wirst das alleine ausbaden müssen.
- Du hattest Feierabend und es ist nicht deine Verantwortung das die Dienste besetzt sind. Dafür muß deine Leitung ein Ausfallmanagement haben. Rufdienst, Dienstleister, Ehepartner, was auch immer.
- Es kann ja auch sein das du auch zusätzlich krank wirst oder z.b. dein Kind von der Kita abholen mußt oder selber einen zu pflegenden Patienten zuhause hast.
- Im Absoluten Fall X müsste das Heim evakuiert werden. Also auf andere Einrichtungen verteilt. Man könnte auch Amtshilfe über die Feuerwehr anfordern.
DAS MACHT ABER AUF KEINEN FALL DER MITARBEITER SONDERN DIE PDL ODER DIE HEIMLEITUNG. Da ist dann nämlich Polen offen.Außer du erreichst niemanden von denen und der Laden brennt wirklich. z.B. mußt wirklich nun dringend weg. Dan ist es deine Pflicht Hilfe zu holen als die Pat. sich selber zu überlassen.
- Deine PDL kann dich, unter Wahrung des Arbeitszeitgesetz, ganz lieb bitten länger zu bleiben. Bis zu deiner 10. Stunde muß sie eine Lösung gefunden haben. Besser ist wenn man für den Fall einen Schlachtplan in der Schublade hat. Sollte sie wirklich in der Lage sein dich verpflichten zu können aufgrund ungewöhnlich vieler Krankmeldungen etc. sollte sie dieses am besten schon dokumentiert haben warum es zu so einer Situation gekommen ist. Denn ich würde da sowas von Aufarbeitung fordern.
- Weder die PDL noch die Heimleitung ist in der Position die Großschadenslage auszurufen und damit geltende Gesetze außer kraft zu setzen. Lass dir ggf. in solch einem Fall keinen Bären aufbinden.
- Wenn du garnicht weitern und an deine Grenzen kommst, melde dich Krank und sag niemanden was du hast. Du fühlst dich nicht arbeitsfähig und gut ist. Besorg dir so schnell wie möglich eine AU. Ist nicht galant, aber der sicherste Weg. Auch für Dich. Die AU wirst du sicher von deinem Arzt bekommen, wenn du ihm die Lage erklärst. Das wäre dann eine Akute Belastung im ICD. Eben aufgrund der Situation.
- Gefährdungsanzeige, muß ich ja nichts zu sagen. Außer sie nimmt dir keinesfalls deine Sorgfaltspflicht ab. Aber du bist verpflichtet den AG auf gefährdende Dinge aufmerksam zu machen. Und zwar in jede Richtung. Auch in Bezug auf dich das du krank werden könntest unter dieser Belastung, Oder eben das die Situation eben nicht so glimpflich ausgeht weil der Kollege XY nicht einspringen kann etc.
Wenn es so gelaufen ist wie ich denke das es gelaufen ist, kann deine PDL zu recht behaupten "Da wusste ich nichts von" und dann bist du dran.
Hier mal so ein Schmankerl...
rudow-ueberlastete-pflegehelferin-ruft-feuerwehr