I
Hallo,
ich habe eine Klausel im AV und hätte gerne gewusst ob mir jemand sagen ob dies so zulässig ist.
Ich darf Personen von deren Pflegebedürftigkeit ich während meiner Tätigkeit im PD erfahre, nach Ausscheiden (bis 3 Monate), weder auf eigene, noch auf fremde Rechnung betreuen.
Ich weiß, dass einige Patienten mit mir in einen anderen PD mitgehen möchten (nicht weil ich sie abwerbe, sondern weil sie sehr auf mich bezogen sind und dies freiwillig tun). Wie soll ich mich verhalten?
Viele Grüße
Idee1
ich habe eine Klausel im AV und hätte gerne gewusst ob mir jemand sagen ob dies so zulässig ist.
Ich darf Personen von deren Pflegebedürftigkeit ich während meiner Tätigkeit im PD erfahre, nach Ausscheiden (bis 3 Monate), weder auf eigene, noch auf fremde Rechnung betreuen.
Ich weiß, dass einige Patienten mit mir in einen anderen PD mitgehen möchten (nicht weil ich sie abwerbe, sondern weil sie sehr auf mich bezogen sind und dies freiwillig tun). Wie soll ich mich verhalten?
Viele Grüße
Idee1
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- Angestellte
- Fachgebiet
- Verwaltung