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piladu
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- 23.08.2020
Hallo wie diskutieren über folgende Klausel in einem Arbeitsvertrag, meiner Kollegin, die in einem neuen Unternehmen anfängt:
Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht oder nicht fristgerecht auf löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten des AN zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der AN eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats Brutto Gehalts zu zahlen. Soweit der AN unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats ausscheiden könnte, reduziert sich der Betrag auf dessen er bekommen hätte.
Die geltungmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
was genau besagt diese Klausel? Könnte man diesen Vertrag trotz der Klausel ordentlich noch vor Beginn der Tätigkeit kündigen?
Angenommen der Vertrag soll ab 1.1. 2021 laufen, der AN bekommt aber ein besseres Angebot könnte er den Vertrag zum 31.12.2020 fristgerecht kündigen, noch bevor die Arbeit angetreten wird ohne das eine Strafe fällig wird? Meiner Meinung nach würde das gehen da ja ordentlich und fristgerecht gekündigt wird, mein Kollege sagt nein, da er die Tätigkeit auf jedenfall aufnehmen muss. Aber es steht ja nirgends das kündigen vor Arbeitsbeginn nicht möglich ist.
ich würde mich über Antwort freuen
Nimmt der Arbeitnehmer die Arbeit nicht oder nicht fristgerecht auf löst er das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der maßgeblichen Kündigungsfrist auf oder wird die Firma durch vertragswidriges Verhalten des AN zur außerordentlichen Kündigung veranlasst, so hat der AN eine Vertragsstrafe in Höhe eines Monats Brutto Gehalts zu zahlen. Soweit der AN unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist vor Ablauf eines Monats ausscheiden könnte, reduziert sich der Betrag auf dessen er bekommen hätte.
Die geltungmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
was genau besagt diese Klausel? Könnte man diesen Vertrag trotz der Klausel ordentlich noch vor Beginn der Tätigkeit kündigen?
Angenommen der Vertrag soll ab 1.1. 2021 laufen, der AN bekommt aber ein besseres Angebot könnte er den Vertrag zum 31.12.2020 fristgerecht kündigen, noch bevor die Arbeit angetreten wird ohne das eine Strafe fällig wird? Meiner Meinung nach würde das gehen da ja ordentlich und fristgerecht gekündigt wird, mein Kollege sagt nein, da er die Tätigkeit auf jedenfall aufnehmen muss. Aber es steht ja nirgends das kündigen vor Arbeitsbeginn nicht möglich ist.
ich würde mich über Antwort freuen
- Qualifikation
- Azubi
- Fachgebiet
- pflege