H
Hallo liebe Forenmitglieder,
dies ist mein erster Eintrag und ich starte gleich mal mit einer Frage. Und zwar müssen Notfälle nach §301 entsprechend gekennzeichnet bzw. ausgewiesen werden. Nur wann ist ein Notfall ein Notfall? Bin Kaufmann und kein Mediziner und tue mich da etwas schwer.
Ist es wirklich "nur" mittel und unmittelbare Gefährdung der drei Vitalfunktionen oder kann man dies noch etwas genauer festmachen?
Nach welchen Kriterien schlüsselt Ihr Notfälle als solche?
Bin für jede Info und für jeden Verweis dankbar. Vielen Dank schon im voraus für die Antworten. Ich hoffe hier kann jemand uns/mir helfen. :grin:
Schöne Grüße aus der Heide
dies ist mein erster Eintrag und ich starte gleich mal mit einer Frage. Und zwar müssen Notfälle nach §301 entsprechend gekennzeichnet bzw. ausgewiesen werden. Nur wann ist ein Notfall ein Notfall? Bin Kaufmann und kein Mediziner und tue mich da etwas schwer.
Ist es wirklich "nur" mittel und unmittelbare Gefährdung der drei Vitalfunktionen oder kann man dies noch etwas genauer festmachen?
Nach welchen Kriterien schlüsselt Ihr Notfälle als solche?
Bin für jede Info und für jeden Verweis dankbar. Vielen Dank schon im voraus für die Antworten. Ich hoffe hier kann jemand uns/mir helfen. :grin:
Schöne Grüße aus der Heide
- Qualifikation
- Betriebswirt
- Fachgebiet
- Finanzen