B
Berry
Hallo!
Meine Tochter möchte nächstes Jahr eine Ausbildung als Altenpflegerin oder Krankenschwester beginnen und bis dahin "einfach so" in der Pflege arbeiten, um den Beruf kennenzulernen und ein bisschen Geld zu verdienen.
Sie hat seit Mai eine Stelle als ungelernte Pflegekraft in einem BRK-Altenheim als "sonstiger Dienst". Sie wurde angelernt, arbeitet wie die gelernten Hilfskräfte in der Pflege mit und hat eine eigene Tour im Frühdienst.
Inzwischen hat sie schon einige Sonn- und Feiertage gearbeitet, aber keine Zuschläge erhalten. Jetzt sagen ihre Kollegen, dass man im "sonstigen Dienst" keine Zuschläge bekommt, dafür aber auch keine Sonn- und Feiertage und auch nicht nachts arbeiten muss (nächsten Monat soll sie im Nachtdienst arbeiten).
Angewendet wird der Manteltarifvertrag BRK 2013 vom 17.12.2013 und noch ein paar Tarifvertrage über Jahressonderzahlung, Altersvorsorge, Urlaub usw. Sie ist in EG 1, Stufe 2 eingruppiert.
Meine Tochter ist grade ein bisschen sauer und kommt sich ausgenutzt vor, weil sie ständig einspringen soll wg. Krankheit usw., auch am Wochenende, und dafür angeblich keine Zuschläge bekommt. Zudem ist sie seit Mai ohne Steuerklasse geführt, wird mit VI abgerechnet und bekomt deshalb viel weniger Geld, weil die Bearbeiter es nicht hinkriegen, sie anständig zu melden (was jetzt hoffentlich erfolgt ist). Nächste Woche will sie mit der PDL sprechen, aber sie würde sich freuen, wenn sie schon vorher ein paar Infos hätte.
Wo kann man diesen Mantelvertrag einsehen? Im Internet habe wir bisher nichts gefunden.
Ist es rechtens, dass man als Mitarbieter im "sonstigen Dienst", wo man die selben Tätigkeiten macht, wie andere Pflegehilfskräfte, keine Zuschläge bekommt?
Vielen Dank für euere Hilfe!
Meine Tochter möchte nächstes Jahr eine Ausbildung als Altenpflegerin oder Krankenschwester beginnen und bis dahin "einfach so" in der Pflege arbeiten, um den Beruf kennenzulernen und ein bisschen Geld zu verdienen.
Sie hat seit Mai eine Stelle als ungelernte Pflegekraft in einem BRK-Altenheim als "sonstiger Dienst". Sie wurde angelernt, arbeitet wie die gelernten Hilfskräfte in der Pflege mit und hat eine eigene Tour im Frühdienst.
Inzwischen hat sie schon einige Sonn- und Feiertage gearbeitet, aber keine Zuschläge erhalten. Jetzt sagen ihre Kollegen, dass man im "sonstigen Dienst" keine Zuschläge bekommt, dafür aber auch keine Sonn- und Feiertage und auch nicht nachts arbeiten muss (nächsten Monat soll sie im Nachtdienst arbeiten).
Angewendet wird der Manteltarifvertrag BRK 2013 vom 17.12.2013 und noch ein paar Tarifvertrage über Jahressonderzahlung, Altersvorsorge, Urlaub usw. Sie ist in EG 1, Stufe 2 eingruppiert.
Meine Tochter ist grade ein bisschen sauer und kommt sich ausgenutzt vor, weil sie ständig einspringen soll wg. Krankheit usw., auch am Wochenende, und dafür angeblich keine Zuschläge bekommt. Zudem ist sie seit Mai ohne Steuerklasse geführt, wird mit VI abgerechnet und bekomt deshalb viel weniger Geld, weil die Bearbeiter es nicht hinkriegen, sie anständig zu melden (was jetzt hoffentlich erfolgt ist). Nächste Woche will sie mit der PDL sprechen, aber sie würde sich freuen, wenn sie schon vorher ein paar Infos hätte.
Wo kann man diesen Mantelvertrag einsehen? Im Internet habe wir bisher nichts gefunden.
Ist es rechtens, dass man als Mitarbieter im "sonstigen Dienst", wo man die selben Tätigkeiten macht, wie andere Pflegehilfskräfte, keine Zuschläge bekommt?
Vielen Dank für euere Hilfe!