I
Hallo alle miteinander,
unsere Dienstpläne bei uns in der Pflegeeinrichtung werden von unserem Heimleiter mit einem speziellen Computerprogramm geschrieben, da es in der letzten Zeit immer mehr dazu kam, das Mitarbeiter nicht ganz nachvollziehen konnten wie Mehrarbeit, Freitage etc. zustande kamen, versuchte es unser HL mit Hilfe eines Beispielausdruckes zu erklären.
Dabei erwähnte er, dass uns keine Feiertage zustehen würden, da wir in einer Pflegeeinrichtung arbeiten und ja immer einer zum dienst erscheinen müsst. Wir bekämen lediglich einen Ausgleichsfreitag für einen gearbeiteten Feiertag (und natürlich die entsprechenden Zuschläge).
Meine Frage wäre, ob das so stimmen kann, steht das so im AVR?
Ist das nicht gesetzeswidrig?
unsere Dienstpläne bei uns in der Pflegeeinrichtung werden von unserem Heimleiter mit einem speziellen Computerprogramm geschrieben, da es in der letzten Zeit immer mehr dazu kam, das Mitarbeiter nicht ganz nachvollziehen konnten wie Mehrarbeit, Freitage etc. zustande kamen, versuchte es unser HL mit Hilfe eines Beispielausdruckes zu erklären.
Dabei erwähnte er, dass uns keine Feiertage zustehen würden, da wir in einer Pflegeeinrichtung arbeiten und ja immer einer zum dienst erscheinen müsst. Wir bekämen lediglich einen Ausgleichsfreitag für einen gearbeiteten Feiertag (und natürlich die entsprechenden Zuschläge).
Meine Frage wäre, ob das so stimmen kann, steht das so im AVR?
Ist das nicht gesetzeswidrig?
- Qualifikation
- ex. Krankenschwester
- Fachgebiet
- Altenpflege