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Ich arbeite als Nachtwache in einem kirchlichen Haus (Wohnheim für Geistig Behinderte). Wir haben 30 Bewohner. Eine Nachtwache ist zuständig. Bisher bekamen wir alles voll vergütet. Nun soll aufgrund geringem Arbeitsaufkommen eine "Schlafbereitschaft" eingeführt werden. Unser Dienst soll um 21.00 Uhr beginnen, von 0.00 Uhr - 4.00 Uhr darf ich schlafen, ab 4.00 - 6.15 Uhr wieder normaler Dienst. Während der Schlafbereitschaft kann keine Aufsicht erfolgen, da ich ja offiziell schlafen darf. Wir haben keine Schellenanlage und auch wären die Bewohner nicht alle, nur ein ganz kleiner Teil - wenn sie es denn mitbekämen, in der Lage, uns zur Hilfe zu rufen. Meine erste Frage wäre : Ist dies zulässig ? Unsere MAV hat dem zugestimmt.
Nun zu meiner zweiten Frage : pro "Schlafbereitschaftsstunde sollen 25 % gezahlt werden. Man bekäme quasi von 4 "Schlafbereitschaftsstunden" 1 voll bezahlt. Die restl. 3 Stunden sollen nicht zur Arbeitszeit dazu berechnet werden, fallen quasi lt. Aussage des Heimleiters unter den Tisch. Das heißt für mich : mehr Nächte als vorher arbeiten, um auf meine vertraglich vereinbarten Nachtstunden zu kommen. Ist dies richtig? Habe einen reinen Nachtwachenvertrag. Nun weiß man ja, daß die Kirche ihre "eigenen Gestze" hat. Könnt Ihr mir vielleicht gerichtliche Urteile nennen, an die sich auch die Kirche halten muß ?
Und die dritte Frage wäre : Gibt es für die "Schlafbereitschaftsstunden" Zuschläge(WE, Feiertag) ?
Die vierte Frage wäre : Falls es zum Arbeitseinsatz während dieser Zeit kommen sollte, wie wird es berechnet? Mein Chef sagte dazu : "Alles was an Arbeitseinsatz unter 1 Std. dauert, wäre mit der 1 Std., die voll bezahlt wird (siehe weiter oben), schon abgegolten. Ist dies richtig ?
Bin vollkommen verwirrt, habe mich im Inet schon durchgelesen....aber wie es so ist....der eine sagt so....der andere so.
Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten
Nun zu meiner zweiten Frage : pro "Schlafbereitschaftsstunde sollen 25 % gezahlt werden. Man bekäme quasi von 4 "Schlafbereitschaftsstunden" 1 voll bezahlt. Die restl. 3 Stunden sollen nicht zur Arbeitszeit dazu berechnet werden, fallen quasi lt. Aussage des Heimleiters unter den Tisch. Das heißt für mich : mehr Nächte als vorher arbeiten, um auf meine vertraglich vereinbarten Nachtstunden zu kommen. Ist dies richtig? Habe einen reinen Nachtwachenvertrag. Nun weiß man ja, daß die Kirche ihre "eigenen Gestze" hat. Könnt Ihr mir vielleicht gerichtliche Urteile nennen, an die sich auch die Kirche halten muß ?
Und die dritte Frage wäre : Gibt es für die "Schlafbereitschaftsstunden" Zuschläge(WE, Feiertag) ?
Die vierte Frage wäre : Falls es zum Arbeitseinsatz während dieser Zeit kommen sollte, wie wird es berechnet? Mein Chef sagte dazu : "Alles was an Arbeitseinsatz unter 1 Std. dauert, wäre mit der 1 Std., die voll bezahlt wird (siehe weiter oben), schon abgegolten. Ist dies richtig ?
Bin vollkommen verwirrt, habe mich im Inet schon durchgelesen....aber wie es so ist....der eine sagt so....der andere so.
Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten
- Qualifikation
- Altenpflegerin
- Fachgebiet
- Wohnheim für Geistig Behinderte