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Hallo Ihr Lieben.
Es geht mal wieder um das leidige Thema der Sonntagsarbeit.
Also es müssen ja, gesetzlich festgelegt, 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Soweit alles klar.
Wie sieht es denn da mit Nachtdiensten aus? Ich meine, wenn ich samstags von 22:00 bis 08:00 arbeite, dann arbeite ich ja auch 8h am Sonntag. Zählt das dann als "an einem Sonntag gearbeitet" oder wie oder was?
Ich blicke da leider nicht so ganz durch.
Und dann wäre da noch etwas anderes. Gibt es eine gesetzliche Regelung für Sonn-, Feiertags- und vor allem Nachtzuschläge?
Ich arbeite in einem privaten ambulanten PD in der Intesivbetreuung und als ich letztens meine Lohnabrechnung gesehen hab wurde mir schlecht. Ich hab für 14! Nachtwachen weniger Zuschlag bekommen als für 1 Feiertag. Und meine Nacht hat wie bereits erwähnt 10 Stunden.
Liebe Grüße aus der Nacht.
Es geht mal wieder um das leidige Thema der Sonntagsarbeit.
Also es müssen ja, gesetzlich festgelegt, 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben. Soweit alles klar.
Wie sieht es denn da mit Nachtdiensten aus? Ich meine, wenn ich samstags von 22:00 bis 08:00 arbeite, dann arbeite ich ja auch 8h am Sonntag. Zählt das dann als "an einem Sonntag gearbeitet" oder wie oder was?
Ich blicke da leider nicht so ganz durch.
Und dann wäre da noch etwas anderes. Gibt es eine gesetzliche Regelung für Sonn-, Feiertags- und vor allem Nachtzuschläge?
Ich arbeite in einem privaten ambulanten PD in der Intesivbetreuung und als ich letztens meine Lohnabrechnung gesehen hab wurde mir schlecht. Ich hab für 14! Nachtwachen weniger Zuschlag bekommen als für 1 Feiertag. Und meine Nacht hat wie bereits erwähnt 10 Stunden.
Liebe Grüße aus der Nacht.
- Qualifikation
- Gesundheits- und Krankenpflegerin
- Fachgebiet
- Pneumoligie