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Rainbowmum_
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- 14.03.2020
Hallo,
es ist soweit Kitas öffnen wieder. Aber alles unter Auflagen und eine davon ist, dass die Kinder beim kleinsten Schnupfen zuhause bleiben müssen. Schön und gut, mach ich alles mit, aber ich arbeite nachts knapp 12 Stunden und mein Sohn ist 18 Monate alt. Der bringt alle naselang etwas mit nach Hause und wird wohl immer mal wieder zuhause sein. Wenn ich nur 1 Wache habe oder es meine letzte ist, bleibe ich gerne auf, jedoch sieht es anders aus, wenn ich am Abend wieder los muss. Da reichen die knapp 1 1/2 Stunden Mittagsschlaf nicht aus, um noch eine Nacht und den nächsten Morgen durchzuhalten. Aber was sieht da die Rechtslage vor? Kann ich mir vom Kinderarzt eine Kindkrankmeldung ausstellen lassen, obwohl mein Kind ja quasi während meiner nächtlichen Arbeitszeit betreut ist? Die Familie ist allesamt berufstätig und mein 9 jähriger Sohn ist als Babysitter noch zu jung. Ich hoffe hier hat jemand Erfahrung.
Liebe grüße
es ist soweit Kitas öffnen wieder. Aber alles unter Auflagen und eine davon ist, dass die Kinder beim kleinsten Schnupfen zuhause bleiben müssen. Schön und gut, mach ich alles mit, aber ich arbeite nachts knapp 12 Stunden und mein Sohn ist 18 Monate alt. Der bringt alle naselang etwas mit nach Hause und wird wohl immer mal wieder zuhause sein. Wenn ich nur 1 Wache habe oder es meine letzte ist, bleibe ich gerne auf, jedoch sieht es anders aus, wenn ich am Abend wieder los muss. Da reichen die knapp 1 1/2 Stunden Mittagsschlaf nicht aus, um noch eine Nacht und den nächsten Morgen durchzuhalten. Aber was sieht da die Rechtslage vor? Kann ich mir vom Kinderarzt eine Kindkrankmeldung ausstellen lassen, obwohl mein Kind ja quasi während meiner nächtlichen Arbeitszeit betreut ist? Die Familie ist allesamt berufstätig und mein 9 jähriger Sohn ist als Babysitter noch zu jung. Ich hoffe hier hat jemand Erfahrung.
Liebe grüße
- Qualifikation
- Examinierte Gesundheits-und Krankenpflegerin
- Fachgebiet
- Altenpflege