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Hallo an's Forum- dann geselle ich mich mal zu Euch!
Ich habe zwar schon Themen gefunden, die meinem sehr ähneln...aber Antworten auf die Fragen, die sich MIR grade stellen, waren leider noch nicht dabei.
Folgendes:
Ich bin Altenpflegerin und seit fast 1,5 Jahren freiberuflich unterwegs.
Bevor es mit der Freiberuflichkeit los ging, habe ich ich mich ausführlich mit dem Thema auseinander gesetzt (samt Beratung DRV, etc.), bin aber auf Seiten wie diese leider erst zu spät aufmerksam geworden.
Also habe ich innerhalb der ersten 3 Monate brav einen Antrag der DRV zur Feststellung der Versicherungspflicht samt PERSÖNLICHEN Angaben über von MIR und den damaligen AUFTRAGGEBERN abgeschickt.
...mittlerweile (und nachdem ich die Dienste einer unfähigen Anwältin nicht mehr in Anspruch nehme)
hat die DRV sich nach einer internen Statusprüfung für eine abhängige Beschäftigung ausgesprochen und hat das Ganze weiter an die Einzugsstelle, also an die KK geschickt, damit die sich ebenfalls dazu äußern.
Die KK sagt mir nun, daß sie sich mit aller höchster Wahrscheinlichkeit an die Einschätzung der DRV halten wird.
Er riet mir an, eine Verzichtserklärung betr. dem Verfahren einzureichen und dann selbstständig ein Stausfeststellungsverfahren zu beantragen, damit ich im Fall der Fälle wenigstens die Arbeitslosenversicherung zahlt.
Nur einem rechtsgültigen Bescheid hat sich die Arge zu fügen, nicht aber diesem internen Verfahren.
Laut Aussage des KK-Mitarbeiters erhalte ich- vorausgesetzt, ich leite NICHT selbstständig ein Statusfeststellungsverfahren ein- zwar in ein paar Wochen so etwas wie einen Bescheid...aber dieser ist NICHT rechtsgültig und dem kann somit auch nicht von mir widersprochen werden.
Die Fragen, die sich mir stellen, sind folgende:
1. was spricht FÜR und was spricht GEGEN ein SELBSTSTÄNDIG eingeleitetes Statusfeststellungsverfahren?
2. erhalte ich einen für mich negativen Bescheid (oder was das dann auch immer ist), also werde ich im Zusammenhang mit den damaligen Kunden intern bei der DRV/KK als abhängig Beschäftigte eingestuft, werden dann alle nachfokgenden Kunden, die das Verfahren bisher nicht betrifft, womöglich auch automatisch so eingestuft oder muss dafür erst ein Antrag auf Statusfeststellung vom AG bzw. mir gestellt werden?
3. kann es tatsächlich angehen, daß ich NULL Chance habe, gegen die Entscheidung der DRV/KK vorzugehen, weil es ein internes Verfahren ist?
4. Angeblich würde die DRV ein danach beantragtes Feststellungsverfahren von mir ablehnen- ist das so?
Danke schon mal für Eure Antworten!
Ich habe zwar schon Themen gefunden, die meinem sehr ähneln...aber Antworten auf die Fragen, die sich MIR grade stellen, waren leider noch nicht dabei.
Folgendes:
Ich bin Altenpflegerin und seit fast 1,5 Jahren freiberuflich unterwegs.
Bevor es mit der Freiberuflichkeit los ging, habe ich ich mich ausführlich mit dem Thema auseinander gesetzt (samt Beratung DRV, etc.), bin aber auf Seiten wie diese leider erst zu spät aufmerksam geworden.
Also habe ich innerhalb der ersten 3 Monate brav einen Antrag der DRV zur Feststellung der Versicherungspflicht samt PERSÖNLICHEN Angaben über von MIR und den damaligen AUFTRAGGEBERN abgeschickt.
...mittlerweile (und nachdem ich die Dienste einer unfähigen Anwältin nicht mehr in Anspruch nehme)
hat die DRV sich nach einer internen Statusprüfung für eine abhängige Beschäftigung ausgesprochen und hat das Ganze weiter an die Einzugsstelle, also an die KK geschickt, damit die sich ebenfalls dazu äußern.
Die KK sagt mir nun, daß sie sich mit aller höchster Wahrscheinlichkeit an die Einschätzung der DRV halten wird.
Er riet mir an, eine Verzichtserklärung betr. dem Verfahren einzureichen und dann selbstständig ein Stausfeststellungsverfahren zu beantragen, damit ich im Fall der Fälle wenigstens die Arbeitslosenversicherung zahlt.
Nur einem rechtsgültigen Bescheid hat sich die Arge zu fügen, nicht aber diesem internen Verfahren.
Laut Aussage des KK-Mitarbeiters erhalte ich- vorausgesetzt, ich leite NICHT selbstständig ein Statusfeststellungsverfahren ein- zwar in ein paar Wochen so etwas wie einen Bescheid...aber dieser ist NICHT rechtsgültig und dem kann somit auch nicht von mir widersprochen werden.
Die Fragen, die sich mir stellen, sind folgende:
1. was spricht FÜR und was spricht GEGEN ein SELBSTSTÄNDIG eingeleitetes Statusfeststellungsverfahren?
2. erhalte ich einen für mich negativen Bescheid (oder was das dann auch immer ist), also werde ich im Zusammenhang mit den damaligen Kunden intern bei der DRV/KK als abhängig Beschäftigte eingestuft, werden dann alle nachfokgenden Kunden, die das Verfahren bisher nicht betrifft, womöglich auch automatisch so eingestuft oder muss dafür erst ein Antrag auf Statusfeststellung vom AG bzw. mir gestellt werden?
3. kann es tatsächlich angehen, daß ich NULL Chance habe, gegen die Entscheidung der DRV/KK vorzugehen, weil es ein internes Verfahren ist?
4. Angeblich würde die DRV ein danach beantragtes Feststellungsverfahren von mir ablehnen- ist das so?
Danke schon mal für Eure Antworten!
- Qualifikation
- Altenpflegerin
- Fachgebiet
- freiberuflich